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GEWERKSCHAFT/1390: CETA-Abkommen - ver.di fordert verbindliche Befassung von Bundestag und Bundesrat (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 10. Juli 2016

CETA-Abkommen: ver.di fordert verbindliche Befassung von Bundestag und Bundesrat


Berlin, 10.07.2016 - Nach der Entscheidung der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten die Befassung der nationalen Parlamente über das kanadisch-europäische Handels- und Investitionsabkommen (CETA) zu überlassen, fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine verpflichtende Entscheidung von Bundestag und Bundesrat und warnt vor einer vorläufigen Anwendung des Abkommens. Die Landesregierung Thüringens hatte in diesem Zusammenhang vergangenen Freitag (8. Juli) den Antrag in den Bundesrat eingebracht, dass das CETA-Abkommen auch der Länderkammer zur Abstimmung vorgelegt werden müsse. ver.di begrüßt dies und appelliert an die anderen Landesregierungen, sich dieser Initiative anzuschließen.

"Bundestag und Bundesrat müssen über CETA entscheiden. Alles andere, wie eine bloß symbolische Debatte ohne formale Abstimmung, wäre rechtlich fragwürdig und beschädigt massiv Ansehen und Legitimation europäischer Entscheidungen mit massiven Auswirkungen auf die einzelnen Mitgliedsstaaten. Es darf auch zu keiner vorläufigen Anwendung von Teilen des Abkommens durch die EU-Kommission kommen, bevor nicht demokratisch gewählte Parlamente ihre Entscheidung gefällt haben. Das wäre ein inakzeptabler Angriff auf die demokratische Souveränität der Mitgliedsstaaten und würde dazu führen, das umstrittene Regelungen zum Investorenschutz bereits angewendet werden können", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

Das "Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen" zwischen Kanada und der EU (CETA) erfasse nicht nur außenwirtschaftliche Regelungen wie Zölle oder handelspolitische Maßnahmen, sondern auch Maßnahmen "hinter den Grenzen" mit weitreichenden Auswirkungen auf die Handlungsspielräume der Mitgliedsstaaten. "Eine Beteiligung der nationalen Parlamente ist ein Gebot politischer Vernunft und aus demokratischer Sicht unumgänglich, da durch CETA erhebliche Folgen für die Beschäftigten und insbesondere für die öffentliche Daseinsvorsorge zu erwarten sind. Der Ausgang des Referendums in Großbritannien für einen Ausstieg aus der EU hat einen tiefsitzenden Frust weiter Teile der Bevölkerung über eine mangelnde politische Repräsentation und Beteiligung offenbart, der auch in anderen Mitgliedsländern der EU spürbar ist", betonte Bsirske. "Die Bundesregierung muss dieses Signal ernst nehmen. Eine nur symbolische Befassung des Bundestags zu CETA und ein Verzicht auf die Befassung des Bundesrats würden diesen Frust vergrößern und die Legitimation der EU noch mehr schwächen. Statt die Liberalisierungsagenda immer weiter voran zu treiben und mit internationalen Abkommen unumkehrbar zu verankern, benötigt die Europäische Union einen Kurswechsel hin zu mehr öffentlichen Investitionen, sozialem Ausgleich und gerechter Steuerpolitik."

An die Bundesregierung appellierte Bsirske: "Bundeskanzlerin Merkel und Bundeswirtschaftsminister Gabriel sind jetzt im Interesse der Beschäftigten in Deutschland gefordert, für eine verbindliche Abstimmung in Bundestag und Bundesrat zu sorgen. Vor einer verbindlichen Beteiligung des deutschen Parlaments darf es keine Zustimmung der Bundesregierung zu CETA geben, zumal das Abkommen nach wie vor deutliche Einschränkungen demokratischer Entscheidungen und fehlende Sicherheiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer enthält. Anderenfalls wird sich die Skepsis gegen intransparente und undemokratische Entscheidungswege der EU weiter vergrößern."

Allein schon die Tatsache, dass CETA weitreichende Regelungen zum Investitionsschutz enthalte, der einen sehr breiten Definitionsansatz von Investitionen bis hin zu Portfolioinvestitionen verwendet, hebe das Abkommen über die Vertragsschlusskompetenzen der EU hinaus und mache eine Beteiligung der nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten zwingend erforderlich. Dies habe ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums zweifelsfrei ergeben und auch ein ähnliches Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages lasse keinen anderen Schluss zu. Zudem berühre das CETA-Abkommen Befugnisse und Aufgaben der Länder, etwa in Fragen der Bildungs- und Hochschulpolitik, der Kultur- und Medienpolitik oder der Gesundheitspolitik.

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Quelle:
Presseinformation vom 10.07.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2016

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