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GEWERKSCHAFT/1427: Tarifbindung bei Karstadt durchgesetzt (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 2. Dezember 2016

Tarifbindung bei Karstadt durchgesetzt


Berlin, 02.12.2016 - Nach mehr als dreieinhalb Jahren Tariflosigkeit ist es heute am späten Nachmittag in Frankfurt am Main gelungen, nach 20-stündigen Tarifverhandlungen ein Ergebnis in Form eines Eckpunktepapiers für die Beschäftigten von Karstadt Warenhaus zu vereinbaren. Der endgültige Text des Tarifvertrags wird in den nächsten Wochen ausformuliert.

Die wesentlichen Punkte der Einigung sind:

• Eine Standort- und Beschäftigungsgarantie für alle 78 Filialen bis Frühjahr 2021 und damit für mehr als 15.000 Beschäftigte,

• sofortige Rückkehr in die Tarifbindung durch Abschluss eines Anerkennungstarifvertrags für sämtliche Tarifverträge und schrittweise Tarifsteigerungen für die Laufzeit des Tarifvertrags mit dem Ziel der vollständigen Flächenankopplung im Jahr 2021,

• Modalitäten für die Gewährung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld,

• sowie eine ver.di-Vorteilsregelung in Form eines erhöhten Urlaubs- und Weihnachtsgeldes.

"Es ist gut, dass die Tarifbindung wieder hergestellt wird. Es ist wichtig, dass Karstadt jetzt aktiv die Zukunft des Warenhauses gestaltet. Dafür braucht es auf jeden Fall die notwendigen Investitionen und ausreichend Personal auf der Fläche", sagte Stefanie Nutzenberger, ver.di-Bundesvorstandsmitglied.

"Nach langen Jahren der Verhandlung ist es endlich gelungen, die Arbeitsplatzsicherheit für die Beschäftigten bei Karstadt, darunter vor allem Frauen, für die nächsten fünf Jahre abzusichern. Nach Jahren der Ungewissheit kann das als großer Erfolg gewertet werden", sagte ver.di-Verhandlungsführer Bernhard Schiederig.

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Quelle:
Presseinformation vom 02.12.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2016

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