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GEWERKSCHAFT/1485: Arbeitsplätze und Qualität im Nahverkehr gefährdet (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 2. Mai 2017

Arbeitsplätze und Qualität im Nahverkehr gefährdet - Beschäftigte und ver.di informieren Fahrgäste


Berlin, 02.05.2017 - Knapp zwei Wochen vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen wollen Nahverkehrsbeschäftigte und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Fahrgäste und Pendler über anstehende Probleme im ÖPNV informieren. Sie befürchten Sozialdumping, Arbeitsplatzverluste und eine schlechtere Qualität im öffentlichen Nahverkehr. Aktivitäten, bei denen Flugblätter verteilt werden, finden in den frühen Morgenstunden an Bahnhöfen statt, die erste am 3. Mai 2017 in Dortmund. Mönchengladbach, Essen, Köln, Aachen, Düsseldorf und weitere Städte folgen.

Hintergrund ist die aktuell anstehende Vergabewelle von Verkehrsaufträgen. Während Städte und Gemeinden nach europäischem Recht ihr eigenes Verkehrsunternehmen beauftragen sowie Sozial- und Qualitätsstandards vorgeben können, fährt ihnen das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in die Parade. Sogenannte eigenwirtschaftliche Antragsteller erhalten vorrangig den Zuschlag, obwohl sie von der Einhaltung sozialer Vorgaben oder der Beschäftigtenübernahme freigestellt sind. Auch müssen nicht alle Qualitäts- und Umweltstandards eingehalten werden. "Das ist Sozialdumping mit katastrophalen Folgen für die Beschäftigten und die Fahrgäste", kritisiert ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. "Tarifgebundene Unternehmen werden durch deutlich niedrigere Personalkostenkalkulationen aus dem Wettbewerb gedrängt."

Behle wies darauf hin, dass durch die Regelungen im PBefG beispielsweise in Pforzheim bereits 240 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verloren hätten und die Stadt ihr Verkehrsunternehmen eingebüßt habe. In Hildesheim hätten die Beschäftigten Lohneinbußen hinnehmen müssen. Seit dem vergangenen Jahr seien in 14 Fällen eigenwirtschaftliche Anträge gestellt worden. Aktuell seien etliche Gerichtsverfahren damit anhängig. Die Bundesländer haben die Fehlentwicklung erkannt und daher im Bundesrat am 17. Februar 2017 eine Korrektur des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen, die einen Wettbewerbsvorteil durch Sozialdumping verhindert.

"Jetzt geht es aber nicht weiter, weil sich die Regierungsparteien uneinig sind und die CDU/CSU sich sperrt und eine Korrektur des Missstandes blockiert", so Behle. "Damit wird kostbare Zeit vergeudet, denn die Mehrzahl der Vergaben findet in den nächsten zwei Jahren statt, in Nordrhein-Westfalen geht es dabei beispielsweise um 90 Prozent des Nahverkehrs." Die Gewerkschafterin wies darauf hin, dass neben ver.di auch der Städtetag, der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund sowie der Verband deutscher Verkehrsunternehmen für eine Korrektur des Personenbeförderungsgesetzes noch vor der Bundestagswahl kämpfen.

Behle forderte die CDU/CSU auf, ihre Verweigerungshaltung aufzugeben und die Korrektur des PBefG zu unterstützen. Nur so könnten Arbeitsplatz- und Lohnverlust verhindert und der qualitativ hochwertige Nahverkehr gesichert werden.

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Quelle:
Presseinformation vom 02.05.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2017

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