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GEWERKSCHAFT/1492: Verkehrsinfrastrukturgesellschaft - Interessen der Beschäftigten werden gesichert (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 31. Mai 2017

Verkehrsinfrastrukturgesellschaft: Interessen der Beschäftigten werden gesichert


Berlin, 31.05.2017 - Anlässlich der Entscheidung des Deutschen Bundestags am morgigen Donnerstag (1. Juni 2017) über das Gesetzespaket zur Neuregelung der föderalen Finanzbeziehungen erkennt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an, dass sich in der parlamentarischen Beratung noch einmal einiges bewegt habe, auch bei der Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft, teilte ver.di am Mittwoch mit.

Die Gewerkschaft habe sich in den langen Jahren der Diskussion über die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans für eine Reform der Auftragsverwaltung ausgesprochen. Dazu habe es auch Vorschläge von der Bodewig-Kommission gegeben. Leider habe sich der Vorschlag der CDU/CSU durchgesetzt, eine Verkehrsinfrastrukturgesellschaft zu schaffen, die eine Beteiligung von Privaten ermögliche. "ver.di hat eine solche Gesellschaft und die damit verbundene Privatisierungsgefahr immer abgelehnt und die privatisierungskritische öffentliche Debatte mitgeprägt. Der richtige Weg wären organisatorische Verbesserungen bei den Straßenbauverwaltungen der Länder und ihrer Zusammenarbeit mit dem Bund gewesen", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper. Die Gesellschaft habe am Ende nicht verhindert werden können. "Es ist aber gelungen, dass die Beschäftigungsverhältnisse der Betroffenen tarifvertraglich geregelt werden müssen und Arbeitsplatz und Arbeitsort grundsätzlich gesichert werden", so Pieper weiter. Erreicht worden sei, dass die neue Gesellschaft alle Beschäftigten übernehmen muss. Wer nicht wechseln wolle, könne bei seinem jetzigen Arbeitgeber bleiben. ver.di werde jetzt - wie im Gesetz vorgesehen - Tarifverträge für die Infrastrukturgesellschaft einfordern und aushandeln.

Die Kritik von Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Gruppen sowie von Abgeordneten aus dem Oppositions- und dem Regierungslager habe auch dazu geführt, dass gegenüber dem früheren Gesetzentwurf im Grundgesetz Schranken für eine indirekte und direkte Privatisierung vorgesehen sind. Damit wurden die ursprünglichen Absichten des Regierungeentwurfs in ihr Gegenteil verkehrt. So genannte öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) bleiben auf Einzelprojekte beschränkt. ÖPP-Maßnahmen werden bereits heute durchgeführt und sind nach der Bundeshaushaltsverordnung an unzureichende Kriterien gebunden. Leider habe der CSU-Verkehrsminister die Bereitstellung von Straßenbaumitteln an die Bedingung von ÖPP-Maßnahmen geknüpft und auch gegen den Willen einzelner Länder durchgesetzt. Mit der Unionsmehrheit im Bundestag sei ein Verbot der ÖPP-Maßnahmen nicht machbar. ver.di werde sich weiter gegen Privatisierung und gegen die für die Bürgerinnen und Bürger teuren ÖPP-Maßnahmen stark machen, so Pieper weiter.

In dem Gesetzespaket konnten weitere Verbesserungen erreicht werden, wie eine bessere Regelung bei der Unterhaltszahlung. Demnach können Kinder statt bis zum zwölften künftig bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsleistungen erhalten. Der Bund habe nun auch zugesagt, die Kommunen zu entlasten und 40 Prozent der entsprechenden Zahlungen zu leisten. Das Kooperationsverbot werde gelockert, damit finanzschwachen Kommunen mehr Mittel für Bildungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden können. Dies helfe gegen den teils massiven Sanierungsstau an den Schulen. Kritikwürdig sei allerdings, dass auch hier ÖPPs geplant seien. Pieper warnte die Abgeordneten der Regierungsfraktionen davor, die Änderungen aufzuweichen: "Was im Rahmen von Anhörungen und öffentlichen Diskussionen an Verbesserungen erreicht und versprochen wurde, muss jetzt auch Bestand haben. Ein Zurück zum ursprünglichen Gesetzentwurf kann es ohne Schaden für die Demokratie nicht geben."

Von den Ländern erwartet Pieper, dass sie sich für die Interessen ihrer Beschäftigten einsetzen und ihnen schnell Klarheit über die weitere Perspektive geben. ver.di plädiert dafür, dass die Länder von der Möglichkeit, auch ihre Bundesfernstraßen an den Bund abzugeben, keinen Gebrauch machen und sie in den Straßenbauverwaltungen des jeweiligen Landes belassen. "Unsere Aufgabe sehen wir nun darin, für die Beschäftigten in den Landesstraßenbauverwaltungen und für diejenigen, die in die Infrastrukturgesellschaft übergehen, gute tarifvertragliche Regelungen durchzusetzen", sagte Pieper. "Dazu wird ver.di sobald wie möglich Tarifkommissionen berufen und die verantwortliche Arbeitgeberseite zur Aufnahme von Tarifverhandlungen auffordern."

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Quelle:
Presseinformation vom 31.05.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2017

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