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GEWERKSCHAFT/1498: Daseinsvorsorge - gegen Einschränkung des Streikrechts für Fluglotsen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 12. Juni 2017

Daseinsvorsorge: ver.di gegen Einschränkung des Streikrechts für Fluglotsen


Berlin, 12.06.2017 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wendet sich gegen Empfehlungen der EU-Kommission zur Einschränkung des Streikrechts von Fluglotsen. Demokratie am Arbeitsplatz setze ein intaktes und umfassendes Streikrecht voraus. "Wir verwahren uns entschieden gegen diesen offensichtlichen Versuch der EU Kommission, die Axt an ein fundamentales Grundrecht aller abhängig Beschäftigten innerhalb der Europäischen Union zu legen", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle am Montag. ver.di werde gemeinsam mit ihrem europäischen Dachverband Europäische Transportarbeiter Föderation (ETF) dagegen vorgehen.

Zuvor hatte die EU-Kommission in ihrer Erklärung "Aviation: Open and Connected Europe" den Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Einschränkung des Streikrechts empfohlen. So sollen unter anderem gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die es Gewerkschaften vorschreiben, kollektive Streiks von Fluglotsen mindestens 14 Tage und die individuelle Streikteilnahme 72 Stunden vorher anzukündigen. Die Mitgliedstaaten sollen zudem eine hundertprozentige Kontinuität bei Überflügen ihres Territoriums gewährleisten. Zudem sollen Streiks in den Spitzenreisezeiten vermieden werden. Überdies sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, dass bei Streiks eine Kontrolle des betroffenen Luftraums durch angrenzende Regionen übernommen werden können. "Das käme einem gesetzlich legitimierten, grenzüberschreitenden Streikbrechereinsatz gleich", kritisierte Behle.

Gemeinsam mit der ETF und ihren Schwestergewerkschaften werde ver.di das Streikrecht verteidigen. Die EU-Kommission sei nicht berechtigt, Empfehlungen auszusprechen, die sich gegen Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes, Artikel 6 Abs. 4 der Europäischen Menschrechts- und Sozialcharta sowie gegen die Übereinkommen 87 (Vereinigungsfreiheit) und 98 (Versammlungsfreiheit) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wenden, stellte Behle klar.

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Quelle:
Presseinformation vom 12.06.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juni 2017

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