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GEWERKSCHAFT/1736: ver.di fordert Schutz für Seeleute durch Veränderung der Hafenverordnungen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 16. November 2018

ver.di fordert Schutz für Seeleute durch Veränderung der Hafenverordnungen


Berlin - Ladungssicherungsarbeiten in Häfen müssen ausschließlich von speziell dafür ausgebildeten Hafenarbeitern durchgeführt werden, um die Sicherheit von Seeleuten zu gewährleisten, das fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

In einem Schreiben an die Senatoren und Minister sowie die Fraktionen der Küstenländer in Deutschland dringt ver.di darauf, dass die Politiker die Verantwortung für die Seeleute, die täglich fernab ihrer Familien für die Globalisierung und den Welthandel arbeiten, übernehmen müssen. "Das Leben und die Gesundheit der Seeleute wird durch das Self-Handling unverantwortlich aufs Spiel gesetzt", kritisiert ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. "Diese unverantwortliche Praxis findet nach wie vor auf der Mehrheit der Feeder-Schiffe in allen Container Terminals in den norddeutschen Seehäfen statt." Es würden dringend klare politische Lösungen in allen norddeutschen Küstenländern benötigt. Behle wies darauf hin, dass es keinen internationalen Tarifvertrag gebe, an dem ver.di und die ITF beteiligt seien, der von allen Reedern unterzeichnet sei.

Aktueller Hintergrund dieser schon seit langem geforderten Lösungen ist, dass am 14. November 2018 der philippinische Seefahrer Dennis Gomez Regana bei der Ladungssicherung von Containern im Hafen von Dublin tödlich verunglückt ist. Dieser Unfall ereignete sich auf dem deutschen Schiff MV Francop, welches unter der Billigflagge von Antigua & Barbuda fährt und regelmäßig auch die deutschen Container Terminals anläuft. Grund für dieses tragische Unglück war ein fehlerhaft gesicherter heruntergefallener Container.

ver.di kritisiert, dass sich die deutschen Schiffseigner und insbesondere die Charterer der in ihrem Eigentum befindlichen Schiffe beharrlich weigern, für Ladungssicherungsarbeiten speziell hierfür geschultes Personal - sogenannte "Lascher" - in den Häfen einzusetzen. Seit Jahren lassen die Schiffseigner diese sicherheitstechnisch sensiblen Arbeiten von der eigenen Bordbesatzung ausführen, die hierfür weder ausreichend qualifiziert ist, noch das dafür nötige Equipment zur Verfügung hat.

Erschwerend kommt hinzu, dass Seeleute die Ladungssicherungsarbeiten zusätzlich zu ihren seemännischen Aufgaben auszuführen haben, was zu Erschöpfung und Übermüdung führt, und damit zur Gefahr für Mensch und Schiff wird.

ver.di fordert daher seit Jahren die verantwortlichen Politiker in den norddeutschen Bundesländern Hamburg, Bremen und Niedersachsen auf, die entsprechenden Hafenverordnungen dahingehend zu ändern, dass das Laschen von Seeschiffen ausgebildeten Hafenarbeiterinnen und Hafenarbeitern vorbehalten ist.

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Quelle:
Presseinformation vom 16.11.2018
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. November 2018

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