ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 18. Februar 2019
Luftsicherheitskräfte: Tarifvertrag soll nachverhandelt werden
Der Entgelttarifvertrag für die 23.000 Beschäftigten im Bereich der Sicherheit an deutschen Flughäfen kann nicht wie geplant am 1. März 2019 in Kraft treten. Bei einer Mitgliederbefragung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben 55 Prozent der teilnehmenden Mitglieder dem neuen Vertrag nicht zugestimmt.
ver.di hat am späten Nachmittag den Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen informiert und zu Tarifgesprächen eingeladen. Ein Termin ist noch nicht bekannt. "Die Verhandlungen sind damit nicht gescheitert", erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ute Kittel. "Nach dem knapp ablehnenden Votum wollen wir aber strittige Punkte des inzwischen vorliegenden Tarifvertragstextes und weitere Kritikpunkte nachverhandeln." Einzelheiten sollen in dem Gespräch mit der Arbeitgeberseite genannt werden.
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ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 19. Februar 2019
Luftsicherheitskräfte: Neue Gespräche zwischen ver.di und Arbeitgeberverband
Berlin - Der neue Tarifvertrag für die 23.000 Beschäftigten im Bereich der
Sicherheit an deutschen Flughäfen wird noch einmal mit Vertretern des
Bundesverbandes der Luftsicherheitsunternehmen beraten. Die
Arbeitgeberseite erklärte heute (19.2.) gegenüber der Vereinten
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), sie wolle sich den von der
Gewerkschaft vorgeschlagenen Gesprächen nicht verschließen. Die
Termine sollen im März stattfinden. Man wolle in Ruhe verhandeln.
Deshalb würden Orte und Zeiten nicht kommuniziert, hieß es. "Bis zum
Abschluss der Gespräche wird es keine Streiks der
Luftsicherheitskräfte an den Flughäfen geben", erklärte
ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ute Kittel. Die Verhandlungen seien
nicht gescheitert.
ver.di will die Kritikpunkte der Mitglieder nachverhandeln, die an der Befragung teilgenommen und den Vertrag knapp mit 55 Prozent abgelehnt haben. Einzelheiten sollen den Gesprächen mit der Arbeitgeberseite vorbehalten bleiben und wurden nicht bekanntgegeben. Nach Abschluss der Gespräche wolle man die Öffentlichkeit über das Ergebnis informieren, teilte die Gewerkschaft mit.
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Quelle:
Presseinformationen vom 18. und 19.02.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2019
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