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GEWERKSCHAFT/1787: Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche - Gesetzvorhaben begrüßt (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 2. März 2019

Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche: ver.di begrüßt Gesetzvorhaben des Bundesarbeitsministers


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Ankündigung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD), ein Gesetz zur Nachunternehmerhaftung für die Paketbranche auf den Weg zu bringen. "Die Branche steht hinsichtlich der Arbeitsbedingungen vielfach am Abgrund. Das entschlossene Handeln tut dringend Not und hilft den Beschäftigten, den Unternehmen sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Angesichts der zunehmend katastopalen Arbeitsbedingungen bei den Subunternehmen der Paketdienste fordert ver.di seit längerem vom Gesetzgeber, für die Paketbranche eine Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge einzuführen. Kocsis: "Eine solche Regelung folgt dem Prinzip: Wer Arbeit auslagert, bleibt dafür auch verantwortlich."

In zahlreichen Bundesländern haben Kontrollen von Zoll und Polizei zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Subunternehmen der Paketbranche geführt. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, das Arbeitszeitgesetz, Steuerhinterziehung wegen unzulässig im Ausland angemeldeter Fahrzeuge, Urkundenfälschung und illegales Einschleusen von Ausländern sind die Delikte, die im Fokus der Ermittler stehen. Der Arbeitsmarkt in der Paketbranche ist zweigeteilt. Nur zwei der fünf großen Paketdienste in Deutschland arbeiten überwiegend mit eigenen, fest angestellten Zustellerinnen und Zustellern. Sie haben sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und werden nach Tarif bezahlt. Ansonsten werden fast ausschließlich Subunternehmen eingesetzt. Dort sind die Arbeitsbedingungen vielfach prekär. Seit geraumer Zeit wird über entsprechende Personalvermittlungen verstärkt mit Beschäftigten aus Osteuropa gearbeitet. Sie kennen ihre Recht nicht oder fordern sie aus Angst vor einem Arbeitsplatzverlust nicht ein.

Aus Sicht von ver.di kann nicht hingenommen werden, dass das Wachstum in der Paketbranche überwiegend über prekäre Arbeitsbedingungen stattfindet. "Tariflich und sozial geschützte Arbeitsplätze dürfen nicht weiter unter Druck geraten", so Kocsis.

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Quelle:
Presseinformation vom 02.03.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2019

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