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GEWERKSCHAFT/1800: Deutschen Post AG - Regionalgesellschaften in Haustarifverträge übergeleitet (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 27. März 2019

ver.di und Deutsche Post AG einigen sich auf Überleitung der Beschäftigten der Regionalgesellschaften in die Tarifverträge der Deutschen Post AG - Kündigungsschutz bis 2022 verlängert


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Deutsche Post AG haben eine Tarifeinigung zur Überleitung der rund 13.000 Beschäftigten der im Jahre 2015 gegründeten Regionalgesellschaften (DHL Delivery GmbHs) in die Haustarifverträge der Deutschen Post AG erzielt. Die Überleitung soll zum 1. Juli 2019 erfolgen. Überdies wurden die Schutzverträge bei der Deutschen Post AG zum Ausschluss vor betriebsbedingten Kündigungen bis Ende 2022 und der Schutz vor Fremdvergabe bis Ende 2020 verlängert. "Jetzt gibt es wieder eine Belegschaft bei der Deutschen Post AG. Der Irrweg zweier Gesellschaften ist damit beendet. Darüber sind wir sehr froh", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. "Künftig gilt wieder: ein Betrieb, ein Tarifvertrag."

Da sich die für die Regionalgesellschaften geltenden Flächentarifverträge strukturell unterscheiden und zum Teil deutlich unter den Entgelten der Deutschen Post AG liegen, wurden spezielle Überleitungsregelungen vereinbart. Die Überleitung führt in der Regel unmittelbar zu einem Plus im Tarifentgelt. Für die Beschäftigten aus Baden-Württemberg und Bayern wird durch die Überleitungsregelungen sichergestellt, dass kein Beschäftigter weniger Tarifentgelt als bisher erhält. Der bestehende Entgelttarifvertrag der Deutschen Post AG wird zum 1. Juli für alle übergeleiten Beschäftigten und für neue Arbeitsverhältnisse verändert; künftig werden die Zeiten zum Aufstieg in die nächste Erfahrungsstufe, die mit einem monatlichen Entgeltzuwachs von in der Regel 75 Euro verbunden ist, von derzeit 24 auf 36 bis 48 Monate verlängert. Die Tarifverträge zum Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen und Änderungskündigungen werden um 36 Monate bis 31. Dezember 2022 verlängert. Der Schutz vor der Fremdvergabe von Bezirken in der Brief- und Verbundzustellung sowie die Regelungen zum Erhalt des posteigenen Fahrdienstes werden um 21 Monate bis 31. Dezember 2020 verlängert.

"Wir sind der festen Überzeugung, dass die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten am besten gestaltet werden können, wenn es einen Tarifvertrag und eine geschlossene Belegschaft unter dem Dach der Deutschen Post AG gibt. Wir waren zu moderaten Veränderungen im Tarifvertrag für neue Arbeitsverhältnisse bereit. Die ehemaligen Delivery-Beschäftigten erhalten künftig ein 13. Monatsentgelt, eine betriebliche Altersversorgung, Kündigungsschutz und eine deutlich bessere Entgeltperspektive. Die Rückführung der Delivery-Gesellschaften in die Deutsche Post AG ist ein riesiger gewerkschaftlicher Erfolg", sagte Kocsis.

Die Tarifvertragsparteien hatten sich im Dezember 2018 verständigt, Tarifverhandlungen zur Überleitung der Beschäftigten der 46 DHL Delivery GmbHs und zur Verlängerung der bestehenden Schutzverträge bei der Deutschen Post AG aufzunehmen. Die nun erzielte Einigung konnte in der 5. Verhandlungsrunde am 21./22. März erzielt werden. Die Tarifkommission hat dem Ergebnis am Dienstag, den 26. März, zugestimmt.

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Quelle:
Presseinformation vom 27.03.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2019

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