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GEWERKSCHAFT/1809: Entschließungsantrag des Bundesrates zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 12. April 2019

ver.di: Entschließungsantrag des Bundesrates zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche ist "starkes Signal für Arbeitnehmerrechte"


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrates, den Entschließungsantrag zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche anzunehmen. "Das ist ein starkes Signal der Länderkammer für die Arbeitnehmerrechte", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Das Bundeskabinett und der Bundestag müssten nun das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigte Gesetz zügig auf den Weg bringen.

Mit dem durch die Länder Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen eingebrachten Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetz zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche vorzulegen. Bereits Anfang März hatte der Bundesarbeitsminister angekündigt, ein entsprechendes Gesetz in das Bundeskabinett einzubringen.

ver.di fordert von der Politik seit längerem, eine Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge in der Paketbranche einzuführen, wie es sie in der Baubranche und in der Fleischwirtschaft bereits gibt. Es könne nicht hingenommen werden, dass das starke Wachstum der Paketbranche überwiegend über prekäre Arbeitsbedingungen stattfinde und tariflich uns sozial geschützte Arbeitsplätze weiter unter Druck gerieten.

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Quelle:
Presseinformation vom 12.04.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2019

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