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GEWERKSCHAFT/267: ver.di begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall "Emmely" (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 10. Juni 2010

ver.di begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall "Emmely"


Berlin, 10.06.2010 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Fall Emmely: "Zu Recht hält das Bundesarbeitsgericht die Kündigung im vorliegenden Fall für unverhältnismäßig", erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg.

Die Auseinandersetzungen um Kündigungen wegen mitgenommener Maultaschen, verspeister Teewurstportionen oder wie im Fall Emmely möglicherweise durch eine Verkäuferin eingelöste Pfandbons hätten deutlich gemacht, welch hohen Stellenwert eine saubere Interessenabwägung habe. "Es ist tatsächlich überhaupt nicht darstellbar, jemanden wegen des Verdachts, Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst zu haben, vor die Tür zu setzen, der 31 Jahre in einem Unternehmen gearbeitet und sich in dieser Zeit nichts hat zuschulden kommen lassen", sagte Herzberg. In all diesen und ähnlich gelagerten Fällen sollte auch erwogen werden, wie oft Top-Manager, die sich weitaus folgenreicher Vergehen schuldig gemacht hätten, mit "einem blauen Auge" davon kämen.

Das Urteil ändere allerdings nichts an dringend erforderlichen Änderungen am Arbeitsrecht, die zu einem besseren Schutz von Beschäftigten führen: So müsste bei Bagatellsachverhalten einer Kündigung zwingend eine Abmahnung ausgesprochen werden. "Und Verdachtskündigungen müssen endlich verboten werden", forderte Herzberg.


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Quelle:
Presseinformation vom 10.06.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Cornelia Haß - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2010