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GEWERKSCHAFT/272: Beschäftigtendatenschutz, vorliegender Gesetzentwurf untauglich (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 16. Juni 2010

Beschäftigtendatenschutz: Vorliegender Gesetzentwurf ist untauglich


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die geplante Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes für vollkommen untauglich. "Ein Gesetz, das nicht mehr Schutz für die Beschäftigten bietet und sogar noch hinter die geltende Rechtsprechung zurückfällt, wird von den Gewerkschaften abgelehnt", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Gerd Herzberg am Mittwoch. Damit erhielten Arbeitgeber einen Freibrief zur Nutzung der Arbeitnehmerdaten. Am kommenden Freitag findet im Bundesinnenministerium eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes statt.

Zweck des Datenschutzes müsse es sein, den Einzelnen davor zu bewahren, dass durch den Missbrauch seiner Daten sein grundgesetzlich geschütztes Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. "Dieses Ziel verfehlt der Referentenentwurf komplett", betonte Herzberg. Ganz offensichtlich stünden die Interessen der Unternehmen an der Korruptionsbekämpfung und an der Einhaltung von Compliance-Anforderungen im Mittelpunkt. "Dies führt nicht zu mehr, sondern zu weniger Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", erklärte der Gewerkschafter.

Besonders bedenklich sei, dass Arbeitnehmer dem Entwurf zufolge Kontrolle und Eingriffe weit in ihre Persönlichkeitsrechte hinnehmen müssten. So sollen etwa Überprüfungen auch Vermögensverhältnisse, Gesundheit oder frei zugängliche Daten im Internet ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts umfassen. Ganz offensichtlich orientierten sich Datenverarbeitung und Nutzung im Beschäftigungsverhältnis allein an der Verhinderung oder Aufdeckung von vermeintlichen Vertragsverletzungen oder Straftaten. Dies betreffe beispielsweise geplante Videoüberwachungen ohne Kontrolle durch betriebliche Interessenvertretungen oder Datenschutzbeauftragte. "Der Arbeitgeber wird durch diese Regelung zu einer Art Betriebspolizei, die selbst ermittelt und zu einer Betriebsstaatsanwaltschaft, die selbst Anklagen erhebt", stellte Herzberg klar. Sein Fazit:"Die geplanten Regelungen greifen in die Rechte der Beschäftigten in möglicherweise verfassungsrechtlich bedenklicher Weise ein und werden von Gewerkschaften abgelehnt."


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Quelle:
Presseinformation vom 16.06.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2010