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GEWERKSCHAFT/285: Karstadt - weitere Bedingung für Abschluß des Insolvenzverfahrens erfüllt (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 9. Juli 2010

Karstadt-Tarifkommission erfüllt weitere Bedingung für Abschluss des Insolvenzverfahrens


Berlin, 09.07.2010 - Die Karstadt-Tarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am Freitag in Essen mit sehr großer Mehrheit eine Anpassung des Fortführungstarifvertrags zur Karstadt-Sanierung beschlossen. Mit der Entscheidung der Tarifkommission wird eine der letzten notwendigen Bedingungen für das Inkrafttreten des Kaufvertrags mit der Berggruen-Investorengruppe erfüllt.

Nach dem Beschluss wird die Weitergeltung des Sanierungstarifvertrags an die Bedingung geknüpft, dass Karstadt als "wirtschaftliche Einheit" erhalten bleibt, unabhängig von einer Änderung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen. Zur Absicherung der Ansprüche der rund 25.000 Karstadt-Beschäftigten wird ver.di unmittelbar nach Gründung der neuen Gesellschaften der Karstadt-Unternehmensgruppe entsprechende Tarifverträge abschließen. "Nur wenn Karstadt als Unternehmensgruppe und wirtschaftliche Einheit erhalten bleibt, kann Investor Berggruen die Sanierungsbeiträge der Beschäftigten in Anspruch nehmen. Beschäftigungs- und Standortsicherung bleiben definitiv erhalten", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Margret Mönig-Raane.

Die "Anpassung des Fortführungstarifvertrags" wird mit dem derzeitigen Tarifpartner bei Karstadt, also dem Insolvenzverwalter, abgeschlossen. Die Vereinbarung enthält eine verbindliche Definition des Begriffs der "wirtschaftlichen Einheit", auf die sich die künftige Karstadt-Holding und die künftigen Tochtergesellschaften vor dem Betriebsübergang schriftlich gegenüber ver.di verpflichten müssen. Die Bedingungen sind im Einzelnen: Die Mehrheit der Gesellschaftsanteile beziehungsweise Stimmrechte müssen in einer Handbleiben. Es darf keinen Liquiditätsabfluss aus der Unternehmensgruppegeben, das heißt, die Ausschüttung von Gewinnen an die künftige Karstadt-Holding ist nur möglich, wenn diese Mittel reinvestiert werden. Der Sanierungstarifvertrag gilt uneingeschränkt normativ fort, dies wird durch Anerkennungstarifverträge in den einzelnen Gesellschaften abgesichert. Außerdem werden in den neuen Gesellschaften umgehend Mitbestimmungsstrukturen geschaffen, die eine wirkungsvolle Arbeit der Betriebsräte sicherstellen.


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Quelle:
Presseinformation vom 09.10.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2010