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GEWERKSCHAFT/467: Tarifverhandlungen für Tageszeitungsredaktionen ohne Ergebnis vertagt (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 30. Juni 2011

Tarifverhandlungen für Tageszeitungsredaktionen ohne Ergebnis vertagt


Berlin, 30.06.2011 - Ohne Fortschritte wurden die Verhandlungen zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), dem DJV und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) für die rund 14.000 Redakteurinnen und Redakteure vertagt. "Die Arbeitgeber sind wieder zu ihren Ursprungsforderungen nach massiven Einschnitten in den Manteltarifvertrag und einer Abwertung des Journalismus durch zusätzlich verschlechterte Bedingungen für neu einzustellende Kolleginnen und Kollegen zurück gekehrt: Das weisen wir zurück," erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Der von den Verlegern geforderte so genannte Tarifvertrag II für neu Eingestellte würde dokumentierbar zu Kürzungen von über 20 Prozent führen und könne daher nur abgelehnt werden. Auch die von den Arbeitgebern angebotenen Einmalzahlungen von zweimal 200 Euro und einer Gehalts- und Honorarerhöhung um 1,5 Prozent bei einer dreijährigen Tarifvertragslaufzeit und die Forderung, das Urlaubsgeld im Gegenzug zu unverbindlichen Zusagen zur Beschäftigungssicherung ohne Einbeziehung der Tarifvertragsparteien streichen zu können, seien nicht einigungsfähig.

"Die Verleger müssen sich endlich inhaltlich nach vorne bewegen und nicht zurück", forderte Werneke. "Es wächst der Zweifel, ob die Arbeitgeber noch an einem konstruktiven Verhandlungsergebnis und dem Erhalt des Manteltarifvertrags interessiert sind. Jetzt besteht noch die Chance, den Konflikt am Verhandlungstisch zu lösen. Diese Chance sollten die BDZV-Vertreter nutzen", unterstrich Werneke.

Die Verhandlungen werden in der kommenden Woche fortgesetzt. Direkt im Anschluss daran wird die zuständige Tarifkommission den Stand der Auseinandersetzung bewerten.

ver.di fordert für die Beschäftigten in Tageszeitungsredaktionen den Erhalt der im Mantel- und Gehaltstarifvertrag geregelten Arbeits- und Entlohnungsbedingungen, den Fortbestand des Altersversorgungs-Tarifvertrags und eine Erhöhung der Gehälter und Honorare um vier Prozent.


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Quelle:
Presseinformation vom 29.06.2011
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Cornelia Haß - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2011