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GEWERKSCHAFT/555: Schlecker-Sanierung - Tarifverträge müssen Maßstab sein (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 24. Januar 2012

Schlecker-Sanierung: Tarifverträge müssen Maßstab sein


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) betrachtet die Ankündigung der Familie Schlecker, des Unternehmensmanagements und des vom Gericht beauftragten Insolvenzverwalters, im Rahmen des anstehenden Insolvenzverfahrens die geltenden tarifvertraglichen Regelungen anwenden zu wollen, als "Signal für die Beschäftigten".

"Der Erhalt der Arbeitsplätze und die Anwendung der Tarifverträge müssen zum Maßstab für eine erfolgreiche Sanierung werden", betonte Stefanie Nutzenberger, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Handel. Eine Insolvenz führe bei den Betroffenen immer zu Ängsten und Verunsicherungen, so Nutzenberger. Deshalb könne die Ankündigung als ein erster Schritt bewertet werden, der als Hinweis gedeutet werden könne, dass sich Schlecker der Verantwortung für seine Beschäftigten und deren Anspruch auf eine planbare Perspektive bewusst sei.

Am gestrigen Montag hatte Schlecker einen Antrag auf Plan-Insolvenz beim Amtsgericht Ulm eingereicht. Der Insolvenzverwalter hat am gestrigen Tage die Arbeit aufgenommen. Noch im Dezember letzten Jahres war Schlecker mit der Aufforderung um Verhandlungen über einen Sanierungstarifvertrag an ver.di herangetreten. Für die mehr als 30.000 Beschäftigten der Vertriebslinien AS und XL gilt noch bis Juni 2012 ein Beschäftigungssicherungs- und Sozialtarifvertrag.


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Quelle:
Presseinformation vom 24.01.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christiane Scheller - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2012