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GEWERKSCHAFT/708: Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes gibt Rechtssicherheit (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 28. September 2012

Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes gibt
Rechtssicherheit



Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) die der Bundestag am späten Donnerstag beschlossen hat.

"Wir freuen uns, dass dieser politische Kompromiss erreicht wurde und insbesondere die Wahlmöglichkeit zwischen Ausschreibung und Direktvergabe von Verkehrsleistungen abgesichert werden konnte", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. "Der Gesetzentwurf bedeutet für die Verkehrsunternehmen und deren Beschäftigte sowie auch die kommunalen Auftraggeber mehr Rechtssicherheit." Das sei auch ein wichtiger Schritt für die öffentliche Daseinsvorsorge. Neben der Absicherung der Wahlmöglichkeit seien auch die Aufgabenträger gestärkt sowie der Rechtsweg zu den Vergabekammern eröffnet, erklärte die Gewerkschafterin.

Die Novellierung war seit vier Jahren Gegenstand intensiver Beratungen, bis die Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und B90/Die Grünen im September dieses Jahres einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf beschlossen, der gestern abschließend beraten wurde. Nun stehe nur noch die Zustimmung des Bundesrats aus. Da die Ländervertreter in den Kompromiss bereits eingebunden waren und ihre Absicht zu einer zügigen Umsetzung im Bundesrat zugesichert hatten, ist davon auszugehen, dass das Gesetz zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann.

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Quelle:
Presseinformation vom 28.09.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2012