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GEWERKSCHAFT/917: Skandalöser Umgang mit Beschäftigten bei bundesweit aufgestelltem Möbelhaus (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 4. Dezember 2013

Skandalöser Umgang mit Beschäftigten bei bundesweit aufgestelltem Möbelhaus XXXLutz

Fragwürdige und intransparente Firmenstrukturen - beispielloser Fall von Unternehmenstrickserei



Berlin, 04.12.2013 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Art und Weise, wie mit 160 Beschäftigten der XXXLutz-Filiale in München Theresienhöhe im Rahmen einer Schließung umgegangen wird, aufs Schärfste und erhofft sich vom Gerichtstermin zur Einsetzung einer Einigungsstelle am 5. Dezember endlich eine Lösung im Sinne der Beschäftigten.

"Der Möbelhändler XXXLutz mit 27 Filialen allein in Deutschland drückt sich durch Ausgliederung seiner rund 10.000 Beschäftigten in ein undurchsichtiges Gestrüpp aus Dienstleistungsgesellschaften vor der sozialen Verantwortung", so Stefanie Nutzenberger, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Handel. "Erst wurden Anfang Oktober in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die 160 Beschäftigten des Standortes an der Münchner Theresienhöhe einschließlich des Betriebsrates ausgesperrt - und dann verweigert das Unternehmen die Beteiligung an den Sozialplanverhandlungen mit dem Argument, die Beschäftigten seien nicht bei XXXLutz, sondern bei zwei Dienstleistungsgesellschaften beschäftigt. Das Problem dabei ist: Die Gesellschaften haben aber kein eigenes Kapital für Abfindungen - das ist ein beispielloser Fall von Unternehmenstrickserei zulasten der Beschäftigten, der nun bald auch die Gerichte beschäftigen wird."

Vor knapp vier Jahren hatte die österreichische Eigentümerfamilie Richard und Andreas Seifert sämtliche Beschäftigten an diverse Gesellschaften ausgegliedert, die selber kaum über eigenes Kapital verfügen. Dies dient den Arbeitgebern nun als Begründung dafür, warum man den gekündigten Beschäftigten keine Abfindungen zahlen könne. Anberaumte Verhandlungstermine, die sich die Beschäftigten durch zahlreiche Aktionen erstritten hatten, führten zu keinem Ergebnis und waren von Unternehmensseite schließlich abgebrochen worden, so dass nun am 5. Dezember ein Gerichtstermin zur Einsetzung einer Einigungsstelle anberaumt ist, um die intransparente Unternehmensstruktur zu beleuchten und XXXLutz zu verpflichten, sich an den Verhandlungen zu beteiligen. Bislang gibt es zu dieser Konstruktion und Besetzung einer Einigungsstelle kaum Rechtsprechung.

Seit mehr als sechs Wochen haben die Beschäftigten in vielfältigen Aktionen vor der Filiale in München, aber auch an anderen Standorten bundesweit auf die Art und Weise der Schließung und die intransparente Unternehmensstruktur aufmerksam gemacht. Die Beschäftigten werden am 5. Dezember um 12:00 Uhr auch an dem Termin im Arbeitsgericht München, Winzererstraße 104, teilnehmen.

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Quelle:
Presseinformation vom 04.12.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christiane Scheller - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2013