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MELDUNG/018: Stabilitätsrat löst Finanzplanungsrat ab (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Newsletter vom 13. Januar 2010

Frühwarnsystem zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen
Stabilitätsrat löst Finanzplanungsrat ab


Am 10. Dezember 2009 trat der Finanzplanungsrat zum 111. und letzten Mal zusammen. Am 13. Januar 2010 beschloss das Kabinett ein Gesetz, das seine Abschaffung regelt. An seine Stelle tritt ein neues Gremium: Der Stabilitätsrat löst den Finanzplanungsrat ab.


Der Stabilitätsrat wurde im Rahmen der Föderalismusreform II geschaffen. Seine Hauptaufgabe ist die Überwachung der Haushalte des Bundes und der einzelnen Länder, um eventuell drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und durch Sanierungsverfahren gegensteuern zu können. Bund und Länder müssen dem Rat regelmäßig Bericht über ihre aktuelle Haushaltslage, ihre Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen und über die mittelfristige Haushaltsentwicklung erstatten. Sollte dem Bund oder einem Land eine Haushaltsnotlage drohen, kann der Rat mit der betroffenen Gebietskörperschaft ein Sanierungsprogramm vereinbaren. Sein Handlungsradius ist damit größer als der des Finanzplanungsrates.

Regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder

Gegenüber dem Finanzplanungsrat hat der Stabilitätsrat wesentliche Vorteile: Während der Finanzplanungsrat nur Empfehlungen mit Einstimmigkeit geben konnte, fasst der Stabilitätsrat Beschlüsse mit der Stimme des Bundes und der Zweidrittelmehrheit der Länder. Betroffene können damit Beschlüsse nicht verhindern. Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte des Bundes und der einzelnen Länder und gibt nicht nur allgemeine Empfehlungen zur Haushaltsdisziplin ab. Daneben führt der Stabilitätsrat Aufgaben des Finanzplanungsrats fort. Er koordiniert die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Kommunen und berät die Fortschrittsberichte "Aufbau Ost".

Die Ergebnisse und die Beratungsunterlagen der Sitzungen werden veröffentlicht. Diese Transparenz stärkt die Wirkung des Frühwarnsystems, um Haushaltsdisziplin durch öffentlichen Druck zu erreichen. In Kombination mit der Schuldenbremse haben Bund und Länder damit ein zielgerichtetes Instrument geschaffen, das eine tragfähige Haushaltsentwicklung sicherstellen soll.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 13.01.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2010