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MELDUNG/039: Handel mit Robbenerzeugnissen bald untersagt (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 53 vom 24. März 2010

Aigner: Handel mit Robbenerzeugnissen bald untersagt


Ab August 2010 gilt in Europa ein weitgehendes Handelsverbot für Robbenerzeugnisse. "Deutschland hat sich auf EU-Ebene engagiert für dieses Verbot eingesetzt", sagte die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, in Berlin.


Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen.

Rechtzeitig mit dem europaweiten Handelsverbot im August treten damit auch die nationalen Durchführungsregelungen in Kraft. Um das Verbot in Deutschland effektiv durchzusetzen, regeln die nationalen Vorschriften beispielsweise die Frage, welche Behörden für den Vollzug zuständig sind. Auch die Voraussetzungen für die Verhängung von Sanktionen wurden auf nationaler Ebene geschaffen.

Der Gesetzentwurf wird nun von Bundesrat und Bundestag beraten. Der Deutsche Bundestag hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach für ein entsprechendes Handelsverbot ausgesprochen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 53 vom 24.03.2010
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2010