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MARKT/1470: Bundeswirtschaftsministerium legt Verordnung zur Markttransparenzstelle vor (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 21. Januar 2013

BMWi legt Verordnung zur Markttransparenzstelle vor



Das BMWi hat den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe vorgelegt. Die Rechtsverordnung regelt die weiteren Einzelheiten der Markttransparenzstelle. Diese wurde im November 2012 vom Bundestag durch die Verabschiedung des Markttransparenzstellen-Gesetzes beschlossen, das am 12. Dezember 2012 in Kraft getreten ist. Im Gesetz ist unter anderem geregelt, dass Tankstellen jegliche Änderung der Kraftstoffpreise (Benzin und Diesel) der beim Bundeskartellamt angesiedelten Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (Markttransparenzstelle) melden müssen. Die nun vorgelegte Rechtsverordnung enthält konkrete Vorgaben zur Meldepflicht der Mineralölunternehmen bzw. Betreiber von öffentlichen Tankstellen. Danach müssen diese innerhalb von fünf Minuten jede Änderung der Preisdaten für die Sorten Super E5, Super E10 und Diesel elektronisch an die Markttransparenzstelle übermitteln. Diese stellt die Daten dann kostenlos so genannten Verbraucher-Informationsdiensten (z.B. ADAC, clever-tanken, Herstellern von Navigationsgeräten, Anbietern von Smartphone-Apps, Betreibern von Internet-Seiten) zur Verfügung. Davon profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher. So wird es jedem Autofahrer über Internet, Smartphones und Navigationsgeräte künftig ermöglicht, die jeweils günstigste Tankstelle in einem bestimmten Umkreis oder auf einer bestimmten Route anzusteuern.

Autofahrer bekommen außerdem noch mehr Rechte. Denn stimmen die vom Verbraucher-Informationsdienst angegebenen Preise nicht mit den tatsächlichen Preisen an der Tankstelle überein, haben sie die Möglichkeit zur Beschwerde. Die Beschwerdestellen werden aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit und Zweckmäßigkeit bei den Verbraucher-Informationsdiensten eingerichtet, damit der Autofahrer sich dort hinwenden kann, wo er die Kraftstoffpreis-Daten erhalten hat. Die Verbraucher-Informationsdienste sammeln die Beschwerden und leiten sie einmal im Monat an die Markttransparenzstelle weiter. Diese geht den Vorwürfen nach und kann sogar Bußgelder gegen die Tankstellen verhängen (die Regelungen zu den Bußgeldern sind bereits im Gesetz vom Dezember 2012 enthalten).

Bis zum 29. Januar 2013 besteht für die Verbände und potentiellen Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten die Möglichkeit einer Stellungnahme zu dem Entwurf der Rechtsverordnung (PDF: 78 KB) an das Referatspostfach buero-ib2@bmwi.bund.de. Die Anhörung der Verbände und interessierten Kreise findet am Mittwoch, den 30. Januar 2013, von 14.00 bis 16.00 Uhr im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Haus B, Hörsaal (B1.001), Scharnhorststr. 37, 10115 Berlin (Eingang: Tor 1), statt. Bitte teilen Sie Ihre Teilnahme (unter Benennung der konkreten Teilnehmer) bis zum 25. Januar 2013 an das Büropostfach buero-ib2@bmwi.bund.de mit.

Anschließend wird die Verordnung dem Deutschen Bundestag zugeleitet, der ihr zustimmen muss.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 21. Januar 2013
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2013