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REDE/491: Rösler - Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen, 27.10.11 (BPA)


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Rede des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vor dem Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2011 in Berlin


Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete!

Ich denke, wir alle wissen: Eine gut ausgebaute Infrastruktur ist die beste Grundlage für Wachstum und Beschäftigung. Das gilt für die klassische Infrastruktur - Straße, Schiene und Energienetze -, das gilt aber natürlich auch für moderne Informations- und Kommunikationsnetze, gerade im Rahmen des Internets. Sie sind so etwas wie das Nervensystem einer modernen Informationsgesellschaft.

Deswegen ist es richtig, dass wir mit dieser TKG-Novelle alles dafür tun, dass diese Netze weiter ausgebaut werden können. Wir setzen dabei auf die bewährte Arbeitsteilung im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft: Der Gesetzgeber beschränkt sich auf die Vorgabe des Rahmens, während die Unternehmen gefordert sind, mit den notwendigen Ideen, Technologien, Innovationen und Geschäftsmodellen selber für neue Netze zu sorgen. Das heißt, die Unternehmen und nicht der Staat haben die Netze zu bauen. Jedwedem planwirtschaftlichen Denken erteilen wir auch mit dieser TKG-Novelle eine klare Absage. Wir wollen kein planwirtschaftliches Denken, sondern wir wollen ein Handeln im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft.

Deswegen setzen wir auf Anreize. Wir wollen eine bessere Anreizregulierung, durch die den Unternehmen langfristigere Planungen möglich sind. Dadurch ergibt sich auch mehr Investitionssicherheit.

Wir wollen neue Instrumente - beispielsweise sollen sich mehrere Unternehmen die anfallenden Kosten für solche Investitionen teilen können -, und wir wollen eine Vernetzung zwischen klassischer Infrastruktur auf der einen Seite und modernen Kommunikationsstrukturen auf der anderen Seite, also die Nutzung von Straße, Schiene und Energienetzen auch beim Ausbau der Kommunikationsnetze, zum Beispiel für das Internet. Es wird sich zeigen, dass wir mit Anreizen besser vorankommen werden als mit Verordnungen oder planwirtschaftlichen Vorgaben.

Es geht aber nicht nur um den Ausbau der Infrastruktur, sondern wir müssen auch sagen, was im Internet passieren soll und was nicht passieren darf. Wir haben für uns festgehalten: Das freie Internet ist die wesentliche Grundlage für einen Fortschritt bei den Kommunikationstechnologien. Deswegen spielt das Thema Netzneutralität bei dem vorliegenden Gesetzentwurf auch eine Rolle.

Künftig wird die Bundesregierung gemeinsam mit Bundestag und Bundesrat die Möglichkeit haben, über Rechtsverordnungen dafür zu sorgen, dass diese Netzneutralität gewährleistet bleiben kann; denn die neutrale Datenübermittlung ist eine wesentliche Grundlage und ein wesentlicher Bestandteil einer freien Informationsgesellschaft. Deswegen ist die TGK-Novelle gerade in Bezug auf Netzneutralität so wichtig.

Warum machen wir das alles: Netzausbau, Sicherung der Netzneutralität? Wir machen das natürlich für die Menschen in unserem Lande. Damit ist klar: Der Verbraucherschutz muss auch bei dieser Novelle eine große Rolle spielen. Genau das tut er auch.

Künftig wird Schluss sein mit langlaufenden Internet- oder Telefonverträgen. Wer hat sich nicht schon über lange Vertragslaufzeiten geärgert? Wir machen endlich Schluss mit kostenpflichtigen Warteschleifen, weil wir nicht wollen, dass mit der Geduld der Menschen in Deutschland Geld verdient wird, und wir wollen für eine bessere Datensicherheit sorgen.

Viele von Ihnen nutzen schon Ortungsdienste, beispielsweise mit ihrem Handy. Künftig wird es die Vorgabe geben, dass Anbieter von Ortungsdiensten ihre Kunden per SMS darüber informieren müssen, wenn geortet wird. Das ist ein wesentlicher Beitrag zu dem wichtigen Thema Datenschutz im Bereich der Telekommunikation und der Information.

Dadurch zeigt sich der Wert dieses Gesetzentwurfes insgesamt.

Wir wollen einen besseren Ausbau der Infrastruktur und setzen dabei nicht auf Planwirtschaft, sondern auf die guten Instrumente der sozialen Marktwirtschaft. Wir wollen klare inhaltliche Strukturen, Netzneutralität im Interesse der Kundinnen und Kunden und eine Absicherung des Verbraucherschutzes, wie sich das für gute Gesetze im Ergebnis auch gehört.

Wir alle wissen: In den letzten 15 Jahren haben die Informations- und Kommunikationstechnologien mehr als 50 Prozent zur Produktivitätssteigerung beigetragen. Das ist der beste Beweis dafür, dass wir auch mit dieser TKG-Novelle einen Beitrag zur Verstetigung des Wachstums in Deutschland leisten.

Ich bedanke mich für die bisherigen Diskussionen und bitte im Anschluss um Ihre Zustimmung zu dieser TKG-Novelle.


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Quelle:
Bulletin Nr. 112-1 vom 27.10.2011
Rede des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler,
zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher
Regelungen vor dem Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2011 in Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2011