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STEUER/1166: Saisonarbeitskräfte im Wein- und Gartenbau (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 85 vom 21. Mai 2010

Künftig keine Einkommensteuerveranlagung mehr für Saisonarbeitskräfte im Wein- und Gartenbau


Künftig müssen Saisonarbeitskräfte keine Einkommensteuerveranlagung mehr durchführen, wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde und die Arbeitskraft weniger als 10.200 Euro verdient hat. Ein entsprechender Entwurf wurde in dieser Woche vom Bundeskabinett verabschiedet.

"Damit haben sich unsere Bemühungen um weniger Bürokratieaufwand für Saisonarbeitskräfte gelohnt", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Julia Klöckner.

Die neue Regelung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2009. Die erst im vergangenen Jahr neu eingeführte Steuererklärungspflicht hätte für die Saisonarbeitnehmer in der Landwirtschaft zu deutlich mehr bürokratischem Aufwand geführt. Nennenswerte Steuermehreinnahmen für den deutschen Staat wären dabei nicht erfolgt. Dagegen hätte sich der Aufwand für die Finanzämter erhöht. Denn für die Prüfung der Steuererklärungen wären Nachforschungen bis ins Ausland notwendig geworden.

"Wir haben diesen Schritt jetzt korrigiert", sagte Klöckner. Ein großer Teil der Saisonarbeitskräfte muss nun keine Veranlagung mehr durchführen. "Damit haben wir auch verhindert, dass ausländische Saisonarbeitskräfte aufgrund einer neuen, aufwändigen Verpflichtung in andere europäische Länder abwandern und die heimischen Betriebe ihren Bedarf nicht decken können", so die Parlamentarische Staatssekretärin.


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Quelle:
Pressemitteilung Pressemitteilung Nr. 85 vom 21.05.2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2010