Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

TELEKOMMUNIKATION/631: Änderungen bei (0)180er Rufnummern (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 1. März 2010

Bundesnetzagentur weist auf Änderungen bei (0)180er Rufnummern hin


Ab dem 1. März 2010 gelten neue gesetzliche Regelungen für (0)180er Rufnummern. Insbesondere werden preisliche Obergrenzen eingeführt. Die bisherigen Preise für Anrufe aus dem Festnetz ändern sich nicht. Anrufe aus dem Mobilfunknetz auf (0)180er Rufnummern kosten ab dem 1. März 2010 maximal 42 ct/min.

Ab dem 1. März 2010 besteht außerdem die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer (0)180er Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise reicht nicht mehr aus. Ferner heißen die in diesem Rufnummernbereich erbrachten Dienste nicht mehr "Geteilte-Kosten-Dienste", sondern "Service-Dienste".

Eine Preisangabengestaltung für (0)180er Rufnummern sowie eine tabellarische Preisübersichtbersicht, gültig ab dem 1. März 2010, finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur im Bereich "Verbraucher" bei "Rufnummernmissbrauch - Spam - Unerlaubte Telefonwerbung" unter "Akuelle Hinweise".


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 1. März 2010
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2010