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TELEKOMMUNIKATION/826: Abschaltung von 52.000 Ortsnetzrufnummern (BNA)


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 27. Juni 2017

Abschaltung von 52.000 Ortsnetzrufnummern

Homann: "Bundesnetzagentur geht gegen Irreführung durch vorgetäuschte Ortsnähe vor"


Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von 52.000 Rufnummern angeordnet, mit denen Unternehmen Ortsnähe vorgetäuscht haben.

"Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Telefonnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem Unternehmen vor Ort führt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir werden auch weiterhin entschieden gegen Unternehmen vorgehen, die Ortsansässigkeit vortäuschen."

Abschaltung von rechtswidrig genutzten Rufnummern

Die 52.000 Ortsnetzrufnummern hatte ein Netzbetreiber einem Wiederverkäufer überlassen. Der Wiederverkäufer teilte Unternehmen Nummern zu, die in den betreffenden Ortsnetzbereichen weder einen Anschluss noch einen Betriebssitz hatten. Bei den Unternehmen handelte es sich insbesondere um Umzugs- und Entrümpelungsunternehmen sowie Schlüsseldienste, die in ihrer Werbung mit der Rufnummer eine örtliche Nähe vorgetäuscht haben.

Fast ganz Deutschland betroffen

Betroffen sind fast alle der 5.200 Ortsnetzbereiche in Deutschland. Die Bundesnetzagentur setzt die Überprüfung von Anbietern aller Branchen, die eine Ortsansässigkeit vortäuschen, fort und geht gegen diese Wettbewerbsverstöße vor.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27.06.2017
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2017

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