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UNTERNEHMEN/2053: Mehr Transparenz bei Bundesunternehmen (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter Nr. 27 vom 1. Juli 2009

Mehr Transparenz bei Bundesunternehmen
Entscheidung des Bundeskabinetts zum "Public Corporate Governance Kodex des Bundes"


Zur heutigen Entscheidung des Bundeskabinetts zum "Public Corporate Governance Kodex des Bundes" erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Der "Public Kodex" ist Kern der vom Kabinett verabschiedeten neuen "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes".

Mit Standards guter Unternehmensführung in Form von Empfehlungen und Anregungen macht der "Public Kodex" die Führung und Überwachung von Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, transparenter und nachvollziehbarer. Leitlinie des "Public Kodex" ist es, die Verantwortungssphären von Vorständen, Aufsichts- und Anteilseignergremien klar zu benennen und die Unternehmensorgane zur öffentlichen Erklärung zu verpflichten. Im Hinblick auf mehr Transparenz spielt die Offenlegung der Vergütung von Geschäftsführungs-, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern eine wichtige Rolle.

Der "Public Kodex" berücksichtigt den aktuellen Stand der corporate governance-Diskussion. Schwerpunkte des Kodex sind vor allem die Verbesserung der Arbeitsstrukturen und -prozesse in den Unternehmen und eine klarere Bestimmung der Rolle des Bundes als Anteilseigner. Er ist im Hinblick auf die Vorbildfunktion des Bundes teilweise strikter gefasst als die Standards der Privatwirtschaft. Dies gilt beispielsweise für die Empfehlung, keine Kredite an Organmitglieder von Unternehmen und ihre Angehörigen zu vergeben, um bereits im Vorfeld mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Beim wichtigen Thema "Managervergütung" greift er Bestandteile des vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 beschlossenen Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung auf. So sind etwa bei der variablen Vergütung langfristige Anreize sowie Bonus-Malus-Regelungen vorgesehen.

Der "Public Kodex" richtet sich an nicht-börsennotierte Unternehmen mit Bundesbeteiligung (in überwiegender Mehrheit GmbHs), so dass die Schwerpunkte des "Public Kodex" nicht denen des Kodex für börsennotierte Unternehmen entsprechen können. Börsennotierte Unternehmen mit Bundesbeteiligung fallen weiterhin ausschließlich unter den Deutschen Corporate Governance Kodex.

Als weiterer Bestandteil der "Grundsätze" wurden die an die Bundesministerien und -verwaltungen gerichteten "Hinweise guter Unternehmens- und Beteiligungsführung" verschlankt und gemeinsam mit den "Berufungsrichtlinien" stärker auf zentrale Themen der Praxis konzentriert. Dazu zählen z.B. eine verbesserte Informationsversorgung für den Bund als Anteilseigner oder die Einführung von Fortbildungsveranstaltungen, die dazu beitragen werden, daß die Vertreter des Bundes in den Überwachungsorganen über den aktuellsten Stand der erforderlichen Kenntnisse verfügen.

Der "Public Kodex" ist mit dem Kabinettbeschluss am heutigen Tage in Kraft getreten.


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Quelle:
BMF-Newsletter Nr. 27 vom 01.07.2009
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2009