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UNTERNEHMEN/2252: Preisstabilität für Post-Privatkunden (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 6. Dezember 2011

Preisstabilität für Post-Privatkunden

Kurth: "Hohe Qualität zu weiterhin erschwinglichen Preisen"


Die Porti der Deutschen Post AG (DP AG) für Inlandsbriefe bleiben im nächsten Jahr stabil. Die Bundesnetzagentur hat heute im Rahmen des Price Cap Verfahrens die Entgelte der DP AG für Briefsendungen bis 1.000 Gramm genehmigt. Der Antrag der DP AG hatte keine Erhöhungen der Briefpreise vorgesehen. Im nächsten Jahr zahlt der Postkunde weiterhin 55 Cent für einen Inlandsbrief. "Für den Verbraucher ist somit ein hoher Qualitätsstandard zu weiterhin erschwinglichen Preisen garantiert", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der jetzigen Entgeltgenehmigung ist im November 2011 eine Entscheidung der Bundesnetzagentur im sog. Maßgrößenverfahren vorausgegangen. Die Entscheidung ist Grundlage für die Festlegung der Porti der DP AG in den nächsten zwei Jahren. Das neue Preisniveau ergibt sich aus der Differenz der Inflationsrate und der Produktivitätsfortschrittsrate. Letztere wurde für die nächsten zwei Jahre mit 0,6 Prozent pro Jahr festgelegt. Bei der Vorgabe der Produktivitätsfortschrittsrate sind neben den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung neutrale Aufwendungen zu berücksichtigen, wie sie das Postgesetz vorsieht. Dabei handelt es sich um besondere Kosten der DP AG aus der flächendeckenden Infrastruktur und Sozialkosten sowie um Rückstellungen aus dem Bereich der Altersversorgung. "Die Maßgrößenentscheidung hätte der Deutschen Post AG sogar einen geringen Spielraum für Preiserhöhungen ermöglicht, den das Unternehmen für 2012 aber nicht in Anspruch nimmt", sagte Kurth.

Im Price-Cap-Verfahren stellt die Bundesnetzagentur zunächst das Ausgangsentgeltniveau auf Grundlage der zurzeit genehmigten Preise fest. Danach sind die beantragten Entgelte insbesondere auf die Einhaltung der im Maßgrößenverfahren bestimmten Preisänderungsrate zu überprüfen.


Die heutige Genehmigung gilt ab dem 1. Januar 2012 und ist bis zum 31. Dezember 2012 befristet.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. Dezember 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2011