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UNTERNEHMEN/2341: Verantwortung für Arbeitsbedingungen der Zulieferbetriebe übernehmen! (ECCHR)


European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) -
Pressemitteilung vom 13. Mai 2013

Deutsche Unternehmen müssen Verantwortung für Arbeitsbedingungen ihrer Zulieferbetriebe übernehmen!



13.5.2013 Berlin/Frankfurt am Main - Medico International und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) begrüßen die heute von Bundestagsabgeordneten Uwe Kekeritz (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundeswirtschaftsministerium eingereichte OECD-Beschwerde gegen KIK, C&A und Karl Rieker wegen des Brandes in einer Zulieferfabrik in Bangladesch.

Deutsche Textilhändler haben bislang keine ernsthaften Versuche unternommen, die Arbeitsbedingungen in den Textilfabriken zu verbessern. Dies belegen die verheerenden Brände in Textilfabriken im September 2012 in Pakistan, im November 2012 in Bangladesch und zuletzt der Zusammensturz eines ganzen Fabrikgebäudes Ende April 2013. In Pakistan starben rund 300 Menschen, in Bangladesch insgesamt über 500. Die vielen Toten bei den beiden Bränden waren jeweils auf mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen und verstellte Fluchtwege zurückzuführen, obwohl diese Fabriken jährlich von den Unternehmen durch private Audit-Unternehmen vermeintlich auf die Einhaltung der Sicherheitsstandards kontrolliert wurden.

Uwe Kekeritz wirft in seiner OECD-Beschwerde den Unternehmen vor, dass sie eine Teilverantwortung am Tod von 112 Menschen tragen, die am 24. November 2012 beim Brand der Tazreen-Fabrik in Dhaka/Bangladesch ums Leben kamen, weil sie aus diesen Fabriken Textilien bezogen. Außerdem wurden mehr als 300 Menschen verletzt - etliche von ihnen schwer. Nur wenige der Opfer und deren Angehörige wurden bisher entschädigt.

Da die Unternehmen ihrer Verantwortung gegenüber ihren Arbeiterinnen und Arbeiter in der globalen Lieferkette nicht gerecht wurden, bittet Uwe Kekeritz die Nationale Kontaktstelle um Überprüfung, ob C&A, KiK und Karl Rieker gegen mehrere OECD-Leitlinien verstoßen haben und inwieweit sie Verantwortung gegenüber den Opfern der Brandkatastrophe übernehmen sollten.

"Wir begrüßen diese OECD-Beschwerde, weil einmal mehr mit den Unternehmen darüber verhandelt werden muss, dass sie mehr tun müssen, als private Auditoren für die Überprüfung von Sicherheits- und Arbeitsstandards zu beauftragen", sagt Thomas Seibert von Medico International.

"Unternehmen können sich nicht länger hinter dem von ihnen mitentwickelten Netzwerk aus vielen Zulieferbetrieben verstecken. International anerkannte Standards wie die OECD-Leitsätze zeigen, dass Unternehmen eine Verpflichtung haben, effektive Mechanismen zum Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter in Zulieferbetrieben zu ergreifen", sagt Miriam Saage-Maaß vom ECCHR.

Es ist zu hoffen, dass die OECD-Beschwerdestelle im Bundeswirtschaftsministerium effektiv, transparent und fair über die Annahme der Beschwerde entscheiden wird.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Mai 2013
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) e. V.
Zossener Str. 55-58, Aufgang D, 10961 Berlin
Telefon: + 49 - (0)30 - 40 04 85 90, Fax: + 49 - (0)30 - 40 04 85 92
E-Mail: info@ECCHR.eu
Internet: www.ecchr.eu


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2013