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UNTERNEHMEN/2639: Bundesnetzagentur veröffentlicht ersten Bericht zur Schlichtung Post (BNA)


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 25. April 2017

Bundesnetzagentur veröffentlicht ersten Bericht zur Schlichtung Post

Homann: "Schlichtung wichtig für Verbraucherschutz"


Die Bundesnetzagentur hat heute erstmals einen Bericht ihrer Schlichtungsstelle Post veröffentlicht. In 84 Prozent der durchführten Schlichtungsverfahren des letzten Jahres wurde eine gütliche Einigung erreicht.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: "Immer mehr Menschen nutzen unser Angebot einer kostenfreien und unparteilichen Schlichtung. Durch die Teilnahme an Schlichtungsverfahren können die Unternehmen eine kundenfreundliche Geschäftspolitik unter Beweis stellen. Schlichtungsfälle liefern Hinweise auf Qualitätsmängel und können zur Verbesserung der Beschwerdebearbeitung beitragen. Das dient dem Verbraucherschutz."

Immer mehr Schlichtungsanträge

Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Postdienstleistern. Sie verzeichnete im letzten Jahr einen deutlichen Anstieg der Schlichtungsanträge von 62 (2015) auf 235 (2016). Dieser Aufwärtstrend hält auch im Jahr 2017 an.

Bei den Schlichtungsfällen dreht es sich zumeist um Beschädigung oder Verlust einer Paket- oder Briefsendung bzw. dessen Inhalts. Die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung stellt sowohl für die Kunden als auch für die Postdienstleister eine Chance dar und trägt dazu bei, das Vertrauen in die Postmärkte und die dort tätigen Anbieter zu stärken.

Empfehlung zur Vermeidung von Streitigkeiten

Zur Vermeidung von Streitigkeiten empfiehlt die Bundesnetzagentur, sich vor dem Versand von Brief- und Paketsendungen umfassend zu informieren. Versender sollten sorgfältig prüfen, welche Versandart am besten zu Inhalt und Wert der Sendung passt und wie der Inhalt verpackt werden sollte. Das wird von Postdienstleistern unterschiedlich gehandhabt und ist in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.

Die Schlichtungsstelle Post ist eine behördliche Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) und gehört damit zu den von der Europäischen Kommission anerkannten Streitbeilegungsstellen im Europäischen Wirtschaftsraum.

Der Schlichtungsbericht Post wird einmal jährlich verfasst. Der vollständige Bericht ist unter www.bundesnetzagentur.de/berichte veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Schlichtung Post sind online unter www.bundesnetzagentur.de/post-schlichtungsstelle zu finden. Anträge an die Schlichtungsstelle Post können an das Postfach schlichtungsstelle-post@bnetza.de gesendet werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25.04.2017
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2017

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