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VERBRAUCHERSCHUTZ/462: "Schlichtungsstelle Energie" für Verbraucher gegründet (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 225 vom 25. Oktober 2011

"Schlichtungsstelle Energie" für Verbraucher gegründet
Bundesminister Aigner und Rösler geben Startschuss für neue Institution


Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler haben die neue "Schlichtungsstelle Energie" als "wichtige Errungenschaft für Verbraucher und Energiewirtschaft" bezeichnet.


"Die Einbeziehung der Verbraucherinteressen in die Struktur der Schlichtungsstelle sowie die Neutralität und Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit", so die Minister heute in Berlin. Aigner und Rösler überreichten den Gründungsverbänden der Schlichtungsstelle Energie e.V. die Anerkennungsurkunde. Der Verein wird getragen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem Bundesverband neuer Energieanbieter (bne).

Bundeswirtschaftsminister Rösler: "Ich freue mich, dass wir hier auf eine privatrechtliche Lösung von Unternehmen und Verbrauchern setzen können - und nicht auf Zwang und zusätzliche Bürokratie. Der gemeinsame Ansatz von Verbraucherseite und Unternehmen ist gut für eine schnelle, unbürokratische und effektive Schlichtung. Er sorgt auch für eine breite Akzeptanz der Schlichtungsstelle."

"Die außergerichtliche Streitschlichtung als moderierter Interessenausgleich ist ein wichtiges Instrument unserer Verbraucherpolitik. Das Modell der Schlichtung hat sich bewährt. Ich freue mich, dass die Schlichtung nun auch im Energiebereich Anwendung findet. Das ist ein wichtiges Signal für andere Wirtschaftsbereiche," sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.

Die Schlichtungsstelle Energie wird am 1. November 2011 ihre Arbeit aufnehmen und in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen vermitteln. Das Verfahren ist für die Verbraucher unkompliziert und kostenfrei. Nach dem erfolglosen Versuch einer Einigung mit dem Energieversorger kann der Verbraucher sich unmittelbar an die Schlichtungsstelle wenden.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 225 vom 25.10.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2011