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VERBRAUCHERSCHUTZ/528: Vorzeitiger Verschleiß - Mindestlebensdauer für Produkte gefordert (idw)


Hochschule Pforzheim - 02.12.2014

Vorzeitiger Verschleiß: Mindestlebensdauer für Produkte gefordert



Wie lang muss ein Produkt mindestens funktionieren? Diese Frage wurde auf der ersten Fachtagung zum "Vorzeitigen Verschleiß" an der Hochschule Pforzheim kontrovers diskutiert. Rund 150 Verbraucherschützer, Ingenieure, Vertreter von Bundes- und Landesministerien, Bundesämtern, Industrie- sowie Verbandsvertreter und zahlreicher Experten verschiedener Fachrichtungen tauschten sich am 28. November 2014 über subjektives Verbraucherempfinden, technische Möglichkeiten, Rechtsfragen, Trends und Marketingstrategien aus. Das Fazit der Teilnehmer, ein vorzeitiges Produktende ist ärgerlich für den Verbraucher, der aber auch verstärkt nach immer neuen Geräten fragt.

Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bezuschusste Fachtagung an der Hochschule Pforzheim bot eine umfassende Behandlung des Themas "Vorzeitiger Verschleiß". Die sogenannte Obsoleszenz erregt die Gemüter der Verbraucher. Viele haben den Eindruck, dass technische Geräte kurz nach Ablauf der Garantiezeit "den Geist aufgeben", andere vermuten den bewussten Einbau von Defekten. Tobias Brönneke wollte nicht von "vorzeitigem Verschleiß", sondern von "vermeidbarer Obsoleszenz" sprechen. Der Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Pforzheim und engagierter Verbraucherschützer war Mitorganisator der erfolgreichen Tagung. "Die Haltbarkeit von Produkten muss genauso angegeben werden, wie das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln", forderte der Pforzheimer Professor. Die technischen Schwierigkeiten einer solchen Information hoben die Ingenieure und Unternehmensvertreter während der Tagung hervor. In den Produktkalkulationen sei natürlich eine Lebensdauer angegeben, die aber bei Simulationen unter Laborbedingungen errechnet seien. "In der Realität können sie nur ahnen, wie die Produkte eingesetzt werden", so ein Teilnehmer.

In der vom Bundesumweltamt vorgestellten neuen Studie zu elektronischen Großprodukten wurde allerdings deutlich, dass sich der Verbraucher nicht ganz täuscht. Demnach verringere sich beispielsweise die Lebensdauer von Fernsehgeräten deutlich. Auf fünf bis sieben Jahren schätzen Experten die Verweildauer der Geräte in den Haushalten. Die verringerte Lebensdauer der technischen Geräte sei allerdings nicht nur dem Materialeinsatz oder der Produktion geschuldet. "Lifstyle, Image oder der Wunsch nach immer Neuem bestimme die Einsatzzeit der Produkte mit", kommentierte nicht nur Sibylle Klose, Modeprofessorin an der Hochschule Pforzheim. Die Marketingstrategien der Unternehmen, die immer schnellere Produktwechsel ansteuerten, finden ihren Wiederhall beim Verbraucher. Alle zwei Jahre ein neues Handy, Modezyklen, die immer schneller werden und keine nachhaltige Produktion zulassen, bestimmen das Einkaufsverhalten.

Vielfach seien die Produkte nicht auf Langlebigkeit angelegt, erklärte Hubertus Primus, Vorsitzender Stiftung Warentest. "Nicht wechselbare Akkus in Handys oder Ersatzteile, die am Ende deutlich teurer als das eigentliche Produkt sind - wie bei Rasierapparaten - setzen hier deutliche Zeichen", so Primus im Hörsaal der Hochschule.

So kontrovers die Diskussionen während des Fachforums waren, so begeistert waren alle von dem umfassenden, vielschichtigen Austausch. "Mehr Informationen für den Verbraucher, damit er frei entscheiden kann." Dieser Forderung des Wirtschaftsrechtlers Brönneke schlossen sich viele Teilnehmer an. "Die Unterschiede zwischen Profigeräten für den häufigen Gebrauch und Laiengeräten, die nur ein- oder zweimal verwendet werden, sind berechtigt. Doch dies muss klar deklariert sein", bilanzierte Professor Brönneke, der sich gegen den Vorwurf der Industrie wehrte, den Verbraucher mit Informationen zu überfluten.

Recht einig waren sie die Vertreter von Wirtschaft, Verbänden und Wissenschaft in der Erkenntnis, dass Obsoleszenz für den Konsumenten ein Problem ist - die Lösungsvorschläge variierten dann doch je nach Perspektive erheblich. Gerade von den Juristen wurde die aktuelle französische Gesetzgebung, die die "geplante Obsoleszenz" unter Strafe stellt, kritisch gesehen. Zu kompliziert sei es, den Unternehmen hier Vorsatz nachzuweisen. Ursula Pachl, Vizepräsidentin des europäischen Verbraucherverbands BEUC, appellierte an Unternehmen, Geräte entsprechend nachhaltig zu konstruieren. Als zusätzlicher Ansporn diskutierte das Plenum eine Ausweitung des derzeit nur Verbänden zustehenden Klagerechts auf die Verbraucher oder die Nutzung des "scharfen Schwerts der Sammelklage".

"Die Einbindung vieler Disziplinen und die offene Diskussion haben mich begeistert. Ich hoffe, wir setzen den Dialog fort", so die Bilanz vieler Teilnehmer. Die Möglichkeit, mit Volkswirtschaftlern, Ingenieuren, Marketingstrategen, Unternehmensvertretern, Verbraucherschützern und Juristen so offen über das Thema "vermeidbare Obsoleszenz" zu sprechen, öffnete neue Perspektiven und brachte für alle Beteiligte einen deutlichen Gewinn.



Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution733

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hochschule Pforzheim, Sabine Laartz, 02.12.2014
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2014