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VERBRAUCHERSCHUTZ/539: Mehr Sicherheit beim Einkauf im Internet (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressemitteilung Nr. 3 vom 12.01.16

Mehr Sicherheit beim Einkauf im Internet
Zentralstelle zur Kontrolle des Internethandels jetzt dauerhaft eingerichtet


Seit 1. Januar 2016 arbeitet die gemeinsame Zentralstelle der Länder "Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse", kurz "G@ZIELT" unbefristet. Bund und Länder haben eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.


Dazu erklärt Bundesminister Christian Schmidt:

"Lebensmittel und andere Produkte aus dem Internet müssen genauso sicher sein wie aus dem Supermarkt. Deshalb ist es wichtig, dass wir den Onlinehandel kontrollieren und gezielt gegen den Verkauf unsicherer Produkte vorgehen. Mit der Zentralstelle "G@ZIELT" kann der Verbraucherschutz in Deutschland auch im Online-Lebensmittelhandel effektiv durchgesetzt werden."

Zur Zentralstelle "G@ZIELT"

Der Onlinehandel kennt keine Länder- oder nationalen Grenzen. Deshalb wurde die gemeinsame Zentralstelle "Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und Tabakerzeugnisse" (G@ZIELT) geschaffen. Durch diese länderübergreifende zentrale Recherchestelle kann die Wirksamkeit der Kontrolle online gehandelter Tabakerzeugnisse sowie Erzeugnisse nach dem LFGB, zu denen Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände zählen, verbessert werden.

Zu den konkreten Aufgaben der Zentralstelle gehören die Überprüfung und Registrierung von Lebensmittel-Online-Händlern, Testkäufe, der Austausch mit Behörden und Verbänden sowie Produktrecherchen mit jährlich wechselnden Schwerpunkten. Im Jahr 2014 standen zum Beispiel leicht verderbliche, kühlpflichtige Lebensmittel wie frisches Fleisch und Fisch, Tätowiermittel, Algen- und Zahnbleichprodukte im Fokus der Überwachung.

Die Zentralstelle der Länder ist beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelt. Im Auftrag der Länder fahnden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle nach Angeboten von Lebensmitteln, die Verbraucher eventuell gesundheitlich schädigen oder täuschen könnten sowie nach nicht registrierten Lebensmittelunternehmen.

Die Zentralstelle ist aus dem im Jahr 2011 gestarteten Pilotprojekt "Überprüfung des Internethandels mit Lebensmitteln" hervorgegangen und hat ihre Arbeit nach Abschluss der Projektphase - zunächst befristet - am 1. Juli 2013 aufgenommen.

Ergänzende Informationen zur Arbeit der Zentralstelle "G@ZIELT"

- Die Zentralstelle übernimmt vorbereitende Tätigkeiten, damit die Kontrollen der im Internet gehandelten Erzeugnisse durch die zuständigen Behörden in den Ländern noch schneller und effektiver gestaltet werden können.

- Im Jahr 2014 wurden in der Produktkategorie "Lebensmittel" die meisten Recherchen durchgeführt. Der Hauptteil der Recherchen basiert auf Meldungen der Europäischen Schnellwarnsysteme für Lebensmittel und Futtermittel bzw. für Verbraucherprodukte. Häufigster Auslöser der Meldungen bei Lebensmitteln sind in der Regel nicht zulässige Inhaltsstoffe, Deklarationsmängel und Höchstmengenüberschreitungen bei einzelnen Inhaltsstoffen. Bei kosmetischen Mitteln sind häufig Kennzeichnungsmängel oder nicht erlaubte enthaltene Substanzen (z.B. Hautbleichcremes mit dem Inhaltsstoff Hydrochinon) der Grund für die Meldung. Bei den Produktrecherchen zu Tätowiermitteln ging es vor allem um hohe Konzentrationen von PAK und Azofarbstoffen.

- Das verbesserte und zentralisierte Kontrollsystem ist schnell und äußerst effektiv: Eine Auswertung für das Jahr 2014 zeigt, dass fast die Hälfte der ermittelten Online-Angebote von Anbietern mit Sitz in Deutschland nur acht Wochen nachdem die Zentralstelle sie bei der zuständigen Behörde gemeldet hatte, nicht mehr online oder nicht mehr verfügbar war.

Weitere aktuelle Online-Projekte des BMEL zum gesundheitlichen Verbraucherschutz

Das Portal www.lebensmittelklarheit.de des vzbv ist eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich über die Kennzeichnung von Lebensmitteln informieren wollen oder sich durch ein konkretes Produkt getäuscht fühlen. Die betreffenden Unternehmen haben die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Beschwerde sowie die Einschätzung der Verbraucherzentrale und die Stellungnahme des Herstellers werden im Portal veröffentlicht. Halten die Hersteller die Beschwerden für nachvollziehbar und ändern ihre Produkte, so wird auch dies im Portal bekannt gegeben. Dies ist bei rund 30 Prozent der über 600 Produkte der Fall, die im Portal veröffentlicht sind. Durch die zentrale Auswertung der Verbraucheranfragen liefert das Portal wertvolle Hinweise zur aktuellen Verbrauchererwartung und Erkenntnisse darüber, wo weiterer Handlungsbedarf im Täuschungsschutz besteht.

Bundesernährungsminister Christian Schmidt hat die fortgesetzte Förderung lebensmittelklarheit.de auch im Jahr 2016 zugesichert. Er erklärt: "Mit der Informationskampagne "Klarheit und Wahrheit" gehen wir einen konsequenten Weg zu mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Online-Plattform lebensmittelklarheit.de ist zu einer unverzichtbaren Anlaufstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher geworden und ermöglicht einen konstruktiven Dialog zwischen Verbrauchern und Wirtschaft."

Seit Ende Dezember 2015 können Jugendlich im Internet im Rahmen der BMEL Kampagne "Check deine Dosis" ihren Koffeinkonsum einschätzen lassen. Der Koffeinzähler www.checkdeinedosis.de ist eine Webanwendung, die so angelegt ist, dass sie vom Smartphone bequem bedient werden kann. Davon ausgehend, dass Jugendliche in der Regel über ein Smartphone mit Internetzugang verfügen, kann der Koffeinzähler auch mobil über das Anwählen der Website verwendet werden.

Dazu erklärt Bundesminister Christian Schmidt: "Es geht mir darum, Kinder und Jugendliche zu informieren und zu sensibilisieren. Dabei gehe ich den Weg der Aufklärung und Information. Das ist nachhaltiger! Verbote laufen hier ins Leere."

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 3 vom 12.01.16
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Januar 2016

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