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WÄHRUNG/133: Gesetzentwurf zur Euro-Stabilisierung (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 21. Mai 2010

Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf zur Euro-Stabilisierung

Rasches Handeln unausweichlich


Am 21. Mai 2010 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zum Euro-Rettungspaket zugestimmt. Das "Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" sieht vor, dass sich Deutschland mit Garantien von bis zu 123 Milliarden Euro (plus ggf. 24,6 Milliarden Euro) am Rettungspaket zur Stabilisierung der gemeinsamen Währung beteiligt.

Stabiles und handlungsfähiges Europa

In seiner Rede betonte Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, dass ein rasches Handeln unausweichlich sei. Der Bundesfinanzminister appellierte an die Abgeordneten, dem Gesetz zuzustimmen. Die Bundesregierung setze auf ein stabiles und handlungsfähiges Europa, so der Minister weiter.

Notmaßnahme zur Stabilisierung des Euro

Gemäß dem Entwurf wird das Bundesfinanzministerium ermächtigt, Bürgschaften für Kredite zu übernehmen. Diese Kredite sind für Mitgliedstaaten vorgesehen, deren Zahlungsfähigkeit konkret gefährdet ist und sollen greifen, wenn die Stabilität der Währungsunion als Ganzes bedroht ist.


Nach der Verabschiedung im Bundestag wird sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen. Nach dessen Zustimmung kann das Gesetz nach der Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft treten.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 21.05.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2010