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ARBEITSRECHT/129: Schmiergeldzahlung - Empfänger darf fristlos gekündigt werden (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 28. März 2012

Rubrik: Beruf/Recht/Urteile

Schmiergeldzahlung: Empfänger darf fristlos gekündigt werden



Düsseldorf/Berlin (DAV). Nicht nur, wer ein öffentliches Amt bekleidet, muss vorsichtig sein, wenn er sich Dinge von Dritten bezahlen lässt. Dies betrifft auch "normale" Arbeitnehmer, warnt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). So entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 3. Februar 2012 (AZ: 6 SA 1081/11), dass die Kündigung eines Bankdirektors, der sich private Bauleistungen von einem Geschäftspartner der Bank bezahlen ließ, berechtigt war.

Die Bank hatte einem ihrer Mitarbeiter mehrfach fristlos gekündigt, unter anderem am 2. Dezember 2010 und am 14. Februar 2011. Sie warf dem Direktor und Vertriebsleiter vor, er habe sich von einem der Geschäftspartner des Geldinstituts unberechtigt Vorteile gewähren lassen. Dieser Geschäftspartner habe für ihn die Kosten für private Bauleistungen - eine Terrasse inklusive Beleuchtung - übernommen. Der Mitarbeiter bestritt diese Vorwürfe. Arbeitgeber und Arbeitnehmer stritten darüber hinaus auch über Vergütungsansprüche und über die Zahlung einer Tantieme.

Vor Gericht blieb der Banker weitgehend erfolglos. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich der Kläger den Terrassenbau und die Beleuchtungsanlage wissentlich von dem Geschäftspartner hatte bezahlen lassen. Wichtige Indizien waren unter anderem Rechnungen, nach denen der Geschäftspartner Teile der Terrassenkosten und der Beleuchtungsanlage über ein anderes Projekt abgerechnet und dem Bankmitarbeiter nicht in Rechnung gestellt hatte.

Diese Schmiergeldzahlung berechtigte die Bank zur fristlosen Kündigung. Der Kläger habe ab dem Zeitpunkt der ersten fristlosen Kündigung keinen Anspruch mehr auf Zahlung des Gehalts. Die Tantieme allerdings durfte der Mann behalten. Die Regelung, wonach eine durch Arbeitsleistung verdiente Tantieme vollständig entfalle, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig ausscheide, sei unwirksam, so die Richter.

Informationen: www.ag-arbeitsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung ArbR 05/12 vom 28. März 2012
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2012