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ARBEITSRECHT/190: Einstweilige Verfügung - Chancen der Bahn, den Streik zu stoppen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Deutsche Anwaltauskunft - Berlin, 6. November 2014



Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Einstweilige Verfügung: Chancen der Bahn, den Streik zu stoppen

Berlin (DAV). Die Deutsche Bahn zieht vor das Frankfurter Arbeitsgericht und versucht, durch eine einstweilige Verfügung den längsten Bahnstreik der Geschichte zu verhindern. Wie groß sind hierfür die Chancen? Und was bedeutet es, wenn die Verfügung der Bahn Erfolg hat?

Die Deutsche Bahn versucht mit aller Macht, den gestern für den Güter- und heute auch für den Personenverkehr begonnenen Streik zu verhindern. Nun hat das Unternehmen angekündigt, beim Frankfurter Arbeitsgericht eine Einstweilige Verfügung eingereicht zu haben.

Bei einer Einstweiligen Verfügung werden Termine an Gerichten kurzfristig anberaumt. Bereits heute soll um 16:30 Uhr wird die mündliche Verhandlung geben. "Dass mündlich verhandelt wird, ist bei einer solchen Frage mit den gravierenden Auswirkungen üblich", sagt Reinhard Schütte, Rechtsanwalt und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Bahn mit wenig Aussicht auf Erfolg, den Streik zu unterbinden

Am Ende der Verhandlung werde es dann eine Entscheidung geben, erklärt Schütte. Wie diese aussehen wird? "Ich rechne nicht damit, dass die Bahn mit der Verfügung Erfolg hat, da Arbeitsgerichte in der Vergangenheit häufig das Grundrecht auf Streik bestätigt haben." So es so kommt, werde die Bahn wohl Berufung einlegen und vor die nächsthöhere Instanz ziehen - das Landesarbeitsgericht.

Reinhard Schütte: "Zwar bereiten sich auch die Landesarbeitsrichter bereits jetzt auf eine mögliche Verhandlung vor - dennoch würde weitere Zeit verstreichen, ehe die Verhandlung geführt werden könnte." Schütte geht von etwa zwölf Stunden nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts aus - also erst am morgigen Freitag. Unterdessen ruhen weiterhin zwei Drittel aller Züge im Regional- und Fernverkehr.

Streik muss gestoppt werden - wenn das Arbeitsgericht der Bahn recht gibt

So das Arbeitsgericht aber anders entscheidet und die GDL durch die einstweilige Verfügung gestoppt wird, muss mit dem Streik das gleiche geschehen - auch wenn die Gewerkschaft ihrerseits vor das Landesarbeitsgericht ziehen würde. Andernfalls drohen Sanktionen - und die können sehr teuer ausfallen.

Unabhängig von der Entscheidung des Arbeitsgerichts wundert sich Schütte darüber, dass die Bahn nicht früher dieses Rechtsmittel gezogen hat. "Ich hätte bereits vor einigen Tagen damit gerechnet."

Klar ist aber auch, dass sie vorbereitet ist: Die Anwälte der Bahn werden massenhaft Papier beim Gericht einreichen. Dass es bereits heute Nachmittag zu der Verhandlung kommt, ist insofern etwas überraschend, als dass sich schließlich auch die Richter vorbereiten müssen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 60/14 vom 6. November 2014
Deutsche Anwaltauskunft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2014