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AUSLAND/044: Anwaltschaft fordert Freilassung der in Libyen festgenommenen Mitarbeiter des IStGH (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 13. Juni 2012

Anwaltschaft fordert sofortige Freilassung der in Libyen festgenommenen vier Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofes



Am Donnerstag, den 7. Juni 2012, sind vier Mitglieder einer Delegation des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) während einer Dienstreise nach Libyen von Libyschen Behörden festgenommen worden. Es handelt sich um die Mitarbeiter des beim IStGH ansässigen Pflichtverteidigerbüros (Office of Public Counsel for Defense), Herrn Professor Esteban Peralta Losilla (Spanien), deren Dolmetscherin Helene Assaf (Libanon), den Mitarbeiter Alexander Khodakov (Russland) sowie Rechtsanwältin Melinda Taylor (Australien).

Die Betroffenen stehen als Mitarbeiter des IStGH unter dem gesetzlichen Schutz von Immunität, worauf der Präsident des IStGH, Judge Sang-Hyun Song, in einer offiziellen Erklärung nachdrücklich hingewiesen hat.

Die Festnahme erfolgte in Zintan/Libyen nach einem von den Libyschen Behörden genehmigten Besuch bei dem inhaftierten Sohn von Muammar Gaddafi, Saif Al-Islaam, dessen Auslieferung der IStGH wegen des Tatvorwurfs der Verbrechen gegen die Menschlichkeit anstrebt. Rechtsanwältin Melinda Taylor ist ihm für das Ermittlungsverfahren als Pflichtverteidigerin beigeordnet worden. Ziel des Besuches war es, Saif Al-Islam für den Fall seiner Auslieferung bei der Auswahl eines Verteidigers zu helfen.

Über die Umstände und Gründe der Verhaftung der Kollegen und ihrer Mitarbeiter gibt es unterschiedliche Informationen. Presseberichten zufolge wurden sie wegen des Verdachts auf Spionage und "Kommunikation mit dem Feind" festgenommen. Am Montag ordnete Libyens Generalstaatsanwaltschaft Untersuchungshaft von bis zu 45 Tagen gegen die IStGH-Mitarbeiter an.

Die Strafverteidigervereinigungen und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordern den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - der die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) angeordnet hat - auf, das Recht eines jeden Beschuldigten auf ungehinderten Zugang zu seinem Verteidiger sowie in diesem besonderen Fall die Immunität der Mitarbeiter des IStGH zu schützen. Die Betroffenen sind umgehend freizulassen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Juni 2012
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2012