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DATENSCHUTZ/022: Einigung der EU-Innenminister bei Datenschutzreform begrüßt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 16. Juni 2015

DAV begrüßt Einigung der Minister bei Datenschutzreform und fordert Schutz des Berufsgeheimnisses


Brüssel/Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einigung der Innenminister der EU vom 15. Juni 2015 auf eine gemeinsame Position zum Datenschutzpaket.

Die Datenschutz-Grundverordnung soll die auf einer EU-Richtlinie von 1995 basierenden Datenschutzvorschriften der EU fit für das Internetzeitalter machen. Der DAV begrüßt dies als eine Grundprämisse für den wirksamen Schutz der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und der privaten Daten der Bürgerinnen und Bürger.

"Ein einheitliches Datenschutzrecht mit hohen Schutzstandards ist die Basis des digitalen Binnenmarkts, aber auch der wirksamen Ausübung der Freiheitsrechte aller Bürger", so Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, Präsident des DAV. Insbesondere sei es auch wichtig, dass die im Rahmen des anwaltlichen Mandatsverhältnisses gesammelten und gespeicherten Daten dem vollen Schutz des Berufsgeheimnisses unterliegen.

Im Bereich der Berufsgeheimnisträger sieht der DAV noch klaren Nachbesserungsbedarf in der gemeinsamen Position der Innenminister. "Das EU-Parlament hat bereits im März 2014 den Vorrang des Berufsgeheimnisses gegenüber den Informations- und Auskunftsrechten der von der Datenverarbeitung betroffenen Person klargestellt. Diesen Vorrang müssen auch die Mitgliedstaaten anerkennen, sonst läuft das Berufsgeheimnis leer", so Schellenberg weiter. "Ein Rechtsanwalt darf nicht verpflichtet sein, im Rahmen seiner Tätigkeit erworbene Informationen an einen Prozessgegner herauszugeben, der sich auf seine Auskunftsrechte beruft." Bei der Verschwiegenheitspflicht gehe es nicht um ein Privileg der Anwaltschaft, sondern um den Schutz der Mandanten, um die Vertraulichkeit des Wortes.

Ein weiterer bedeutender Punkt sei die Datenschutzaufsicht. Hier sei die von den Ministern vorgesehene Öffnungsklausel, welche es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Befugnisse der Aufsichtsbehörden hinsichtlich Informationen, die Berufsgeheimnisträger in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit erlangen, zu beschränken, zwar begrüßenswert. Noch besser sei jedoch, diese Möglichkeit als Pflicht auszugestalten. Wünschenswert bleibe es, dass bei den regionalen Anwaltskammern unabhängige Datenschutzaufsichtsstellen eingerichtet werden - so könnte auf die guten Erfahrungen, die mit der unabhängigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft gesammelt wurden zurückgegriffen werden.

Der DAV wird sich auch in den am 24. Juni 2015 beginnenden Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und dem EU-Parlament dafür einsetzen, dass die vom EU-Parlament vorgesehenen Standards für den Schutz des Berufsgeheimnisses Bestand haben.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 20/15 vom 16. Juni 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2015

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