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FAMILIENRECHT/180: Erwachsenen-Adoption nur bei Eltern-Kind-Verhältnis (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 10. Dezember 2015

Rubrik: Ratgeber/Service/Recht/Familie

Erwachsenen-Adoption nur bei Eltern-Kind-Verhältnis


Stuttgart/Berlin (DAV). Die Adoption eines Erwachsenen ist nur dann möglich, wenn es absehbar zu einem Eltern-Kind-Verhältnis kommen kann oder dieses bereits besteht. Eine Adoption ist nicht möglich, wenn das Verhältnis ein Tante-Neffe-Verhältnis ist und bleiben wird und der zu Adoptierende eine intakte Beziehung zu seinen Eltern hat. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 3. Juli 2014 (AZ: 11 UF 316/13).

Die Frau wollte ihren Neffen adoptieren. Dieser war bei seinen Eltern aufgewachsen, lebte noch bei ihnen und hatte auch ein gutes Verhältnis zu Vater und Mutter. Die Frau besaß einen Gesellschaftsanteil an einem Möbelgeschäft im Wert von mindestens 200.000 Euro.

Den Antrag auf die Erwachsenen-Adoption lehnte das Gericht ab. Es sei nicht absehbar, dass sich ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickeln würde. Ein solches sei durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie sie bei leiblichen Eltern und Kindern typischerweise gegeben sei. Wirtschaftliche Motive könnten auch eine Rolle spielen, dürften aber nicht im Zentrum der Überlegungen stehen. Da der junge Mann ein ungestörtes und intaktes Verhältnis zu seinen leiblichen Eltern hatte, konnte das Gericht nicht erkennen, dass sich mehr als ein Tante-Neffe-Verhältnis entwickeln würde. Auch wenn sich der Mann bereits jetzt um seine Tante kümmere, liege der Verdacht nahe, dass der intensive Adoptionswunsch auch daher rühre, steuerliche Belastungen in einem Erbfall zu verringern.

Informationen:
www.dav-familienrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung FamR 14/15 vom 10. Dezember 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2015

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