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GESELLSCHAFTSRECHT/028: Zypries - Kleine Genossenschaften fördern (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 8. Juni 2009

Zypries:
Kleine Genossenschaften fördern - für mehr bürgerschaftliches Engagement


In einem Bericht an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zieht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Bilanz: Die seit August 2006 eingeführte Befreiung kleiner Genossenschaften von der Verpflichtung zur Jahresabschlussprüfung hat sich bewährt.

"Die genossenschaftliche Idee der Selbsthilfe ist gerade in Krisenzeiten höchst aktuell. Für bürgerschaftliches Engagement bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Tätigkeit ist die Genossenschaft die ideale Rechtform. Sie bietet wie Kapitalgesellschaften eine beschränkte Haftung; aber anders als bei Kapitalgesellschaften stehen bei Genossenschaften die Mitglieder im Mittelpunkt und nicht die Rendite. Die Genossenschaft ist nach wie vor die wirtschaftliche Rechtsform mit den wenigsten Insolvenzen, auch deshalb sollte es in Deutschland viel mehr Genossenschaften geben." sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute in Berlin.

Im August 2006 ist das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (BGBl. I. S. 1911) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes war unter anderem, die Gründung von Genossenschaften zu erleichtern und die Rahmenbedingungen insbesondere für kleine Genossenschaften zu verbessern.

Bürgerschaftliches Engagement in Form von Genossenschaften findet sich in einer Vielzahl von Bereichen; so werden beispielsweise Dorfläden, aber auch ehemals kommunale Schwimmbäder, private Schulen und örtliche Wasserwerke als Genossenschaft betrieben. Zur Erleichterung der Gründung von Genossenschaften wurde durch die Reform unter anderem die Mindestmitgliederzahl auf drei gesenkt, eine Sachgründung zugelassen und die Rechtsform für kulturelle und soziale Zwecke geöffnet. Zugunsten von kleinen Genossenschaften wurden daneben Erleichterungen bei der Organbestellung und bei der Prüfung vorgesehen. Seit der Neuregelung sind kleinere Genossenschaften von der Verpflichtung zur Prüfung ihres Jahresabschlusses befreit - zuvor musste jede noch so kleine Genossenschaft im Rahmen der regelmäßigen genossenschaftlichen Pflichtprüfung auch eine förmliche Jahresabschlussprüfung durchführen lassen. Der Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages hatte um Bericht gebeten, ob sich diese Regelung über die Befreiung von der Jahresabschlussprüfung bewähren würde.

Der nun vorgelegte Bericht kommt zum Ergebnis, dass sich die Befreiung kleinerer Genossenschaften von der Jahresabschlussprüfung grundsätzlich bewährt hat. Die Prüfungskosten sind hierdurch um etwa 20 Prozent gesunken. "Allerdings sind die Prüfungskosten für kleinere Genossenschaften immer noch zu hoch", erklärte Zypries. "Wer als Existenzgründer auf jeden Cent schauen muss, gründet statt einer Genossenschaft oft aus Geldgründen lieber eine kleine GmbH oder neuerdings eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), bei denen gar keine Prüfungskosten anfallen."

Die Bundesjustizministerin will daher die Idee einer "Kleinen Genossenschaft" oder "Mini-Genossenschaft" aufgreifen und in der nächsten Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, der kleine Genossenschaften von der Pflichtprüfung und Pflichtmitgliedschaft in Prüfungsverbänden gänzlich befreit. Dies würde bei kleinen Unternehmen die finanziellen Nachteile der Genossenschaft gegenüber anderen Rechtsformen gezielt beseitigen. Eine "Kleine Genossenschaft" würde durch bestimmte - geringe - Größenmerkmale definiert. Werden die Größenmerkmale wiederholt überschritten, würde die "Kleine Genossenschaft" zur normalen Genossenschaft. Sie müsste dann die Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband erwerben und die Pflichtprüfungen durchführen lassen. Zypries bekräftigte aber, dass es nicht darum gehe, die genossenschaftliche Pflichtprüfung gänzlich abzuschaffen: "Mein Ziel ist es, zu einer Vereinbarung mit den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden zu kommen, damit auch kleine Genossenschaften ohne eine Pflichtmitgliedschaft von den Vorteilen der intensiven Beratung und Betreuung durch einen fachkundigen genossenschaftlichen Prüfungsverband profitieren können. Schließlich wird auch eine kleine Genossenschaft irgendwann groß und damit Pflichtmitglied in einem Verband."

Abschließend betonte Zypries: "Änderungen des Genossenschaftsgesetzes allein reichen nicht aus, damit mehr Genossenschaften gegründet werden. Wichtig ist, dass die Rechtsform der Genossenschaft noch bekannter wird. Bei Beratungen zur Existenzgründung muss auch die Genossenschaft ein Thema sein. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, dass die Genossenschaft bei der Wirtschafts- und Arbeitsförderung nicht schlechter behandelt wird als andere Rechtsformen. Alle Verantwortlichen müssen hier an einem Strang ziehen, um die Attraktivität von Genossenschaften zu steigern."

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmj.de/Genossenschaft.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 08.06.2009
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn,
Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2009