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GRUNDGESETZ/049: DAV gegen Verschärfung der Sicherheitsgesetze (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 3. April 2007

Innere Sicherheit/Terrorismus

Anwälte gegen Verschärfung der Sicherheitsgesetze


Berlin (DAV). Die vom Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geplanten Verschärfungen der Sicherheitsgesetze werden vom Deutschen Anwaltverein (DAV) massiv abgelehnt. Der DAV mahnt die Einhaltung des Grundgesetzes an. Bezüglich der verdeckten Onlinedurchsuchungen darf es kein "Staats-Hacking" geben. Das Grundgesetz steht nach Ansicht des DAV nicht in der Beliebigkeit der gerade aktuellen politischen Stimmung, sondern verpflichtet den Gesetzgeber, verfassungskonforme Gesetze vorzulegen.

"Wenn die Pläne so umgesetzt werden, wird Deutschland zu einem Präventions- und Sicherheitsstaat und verabschiedet sich als Freiheits- und Rechtsstaat," so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes werden damit missachtet. Völlig übersehen werde dabei, dass die Grundrechte unserer Verfassung Abwehrrechte gegenüber dem Staat bedeuten.

Bezüglich der Pläne, verdeckte Onlinedurchsuchungen gesetzlich zu erlauben, betonen die Anwälte, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausgehöhlt werden darf. Mit den Plänen werde aber die Persönlichkeit und Intimität der Bürgerinnen und Bürger zur Disposition gestellt. "Es muss einen Kernbereich privater Lebensgestaltung geben," betont Kilger.

"Absolute Sicherheit kann es ohnehin nicht geben," so Kilger weiter. Die Geeignetheit der Pläne, tatsächlich die Sicherheit zu erhöhen, sei nicht nachgewiesen. Die mit den Plänen einhergehenden Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands seien unverhältnismäßig. Die Politik sei aufgefordert, Grundrechtswerte zu vermitteln - nicht aber zu missachten.

Kilger: "Die bisherigen Sicherheitsgesetze haben schon jetzt den Rechtsstaat unerträglich destabilisiert!" Immer wieder gebe es in der Politik die Überlegung, das Grundgesetz zu ändern, damit Gesetzespläne nicht gegen die Verfassung verstoßen. Häufig geschehe dies mit der Begründung, die innere Sicherheit erfordere dies. Zahlreiche Gesetze lassen aber an deren Verfassungsmäßigkeit zweifeln oder sie scheitern, wie der große Lauschangriff oder der EU-Haftbefehl, beim Bundesverfassungsgericht.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 17/07 vom 3. April 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2007