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GRUNDGESETZ/050: Telefonüberwachung und Vorratsdatenspeicherung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 18. April 2007

DAV lehnt Pläne zur Telefonüberwachung und Vorratsdatenspeicherung ab


Berlin (DAV). Heute berät das Bundeskabinett über die Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen und die Neuregelung der Telefonüberwachung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Pläne massiv ab. Nach den Plänen sollen Telefon- und Internetdaten unabhängig von einem Verdacht ein halbes Jahr lang gespeichert werden.

"Alle Bürger dem Generalverdacht auszusetzen, sie seien Straftäter, ist unerträglich," erläutert Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Einen Eingriff in die Privatsphäre von unbescholtenen Bürgern dürfe es nicht geben.

Bereits jetzt breiten sich die Maßnahmen der Telefonkommunikationsüberwachung nahezu explosionsartig aus. Durch diese hohe Zahl der Überwachungsmaßnahmen ist die Vertraulichkeit beim Telefonieren und bei der elektronischen Kommunikation so weit reduziert, dass die Bürgerinnen und Bürger sich einer ständig latenten Gefahr des Überwachtwerdens ausgesetzt sehen.

Der DAV plädiert für eine grundlegende Gesamtreform aller strafprozessualen heimlichen Ermittlungsmaßnahmen. Diese sei längst überfällig. Eine solche Gesamtreform muss aber mit einer Harmonisierung der beruflichen Schweigerechte und der Geheimhaltungspflichten einhergehen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 18/07 vom 18. April 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. April 2007