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GRUNDGESETZ/078: Gerichtsurteil zur Überwachung von Auslandstelefonaten (MPG)


Max-Planck-Gesellschaft - 3. Juli 2008

Gerichtsurteil zur Überwachung von Auslandstelefonaten


Die Bereitstellung der Technik zur Überwachung von Auslandstelefonaten auf eigene Kosten der Telekommunikationsdienstleister ist verfassungswidrig. Mit diesem Beschluss folgte das Verwaltungsgericht Berlin gestern einer Kernaussage in einem Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht.


Am Mittwoch dieser Woche hat das Verwaltungsgericht Berlin eine wegweisende Entscheidung zu dem Bereich zur Telekommunikationsüberwachung getroffen.

Es wurde festgestellt, dass die Überwachung von Auslandstelefonaten aus dem Inland heraus (sog. Auslandskopfüberwachung) grundsätzlich zulässig sei. Zugleich stellte das Gericht allerdings auch fest, dass die in der Telekommunikations-Überwachungsverordnung vorgesehene Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter, die entsprechende Technik auf eigene Kosten bereitzustellen, verfassungswidrig sei. Es legte den Fall daher dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur endgültigen Entscheidung vor (Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 2.7.2008 - Aktenzeichen VG 27 A 3.07).

Mit seiner Entscheidung folgt das Gericht wesentlichen Argumenten, die das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht im Sommer 2006 in einem entsprechenden Gutachten entwickelt hatte. Bereits seit Längerem wird von vielen Seiten geltend gemacht, dass die gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter, die hoheitliche Aufgabe der Telefonüberwachung ohne kostendeckende Entschädigung von Seiten des Staates vornehmen zu müssen, verfassungsrechtlich bedenklich sei. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2003 hatte schon der Österreichische Verfassungsgerichtshof eine sehr ähnliche Praxis in Österreich für unvereinbar mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung erklärt.


Referat Presse & Öffentlichkeitsarbeit
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Quelle:
MPG - Presseinformation vom 3. Juli 2008
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juli 2008