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GRUNDGESETZ/084: Umfassender Berufsgeheimnisträgerschutz im BKA-Gesetz gefordert (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 15. Dezember 2008

DAV: "Wer wissen möchte, was in Kanzleien gesprochen wird, sollte einfach mal zum Anwalt gehen."

- DAV fordert in Anzeigen umfassenden Berufsgeheimnisträgerschutz im BKA-Gesetz -


Berlin (DAV). Der Kompromiss zwischen der Bund-Länderarbeitsgruppe der Union und der SPD zum BKA-Gesetz wird vom Deutschen Anwaltverein (DAV) nach wie vor abgelehnt. Einen umfassenden Schutz soll es danach nur für Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete geben. Nicht jedoch für andere Rechtsanwälte, Journalisten und Ärzte. Der DAV fordert dagegen denselben umfassenden Schutz für alle Berufsgeheimnisträger.

Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, hat der DAV heute auf großen Anzeigen in der Süddeutschen Zeitung, der FAZ, dem Berliner Tagesspiegel und der Berliner Zeitung den diesen Mittwoch zum BKA tagenden Vermittlungsausschuss aufgefordert, den absoluten Schutz für alle Berufsgeheimnisträger herzustellen.

Unter der Überschrift "Wer wissen möchte, was in Kanzleien gesprochen wird, sollte einfach mal zum Anwalt gehen." werden die Vertreter der Politik im Vermittlungsausschuss aufgefordert, "eine der letzten Inseln von Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu schützen." Hierzu ist unter der Überschrift folgender Text eingefügt:

"Dies gilt besonders für den Bundesinnenminister und jene Ministerpräsidenten im Bundesrat, die der anwaltlichen Verschwiegenheit mit dem BKA-Gesetz eine vollständige Absicherung vorenthalten wollen. Der Vermittlungsausschuss hat es nun in der Hand, eine der letzten Inseln von Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Für sie ist ein solcher Schutz unverzichtbar, um sich ihrem Anwalt ohne Wenn und Aber anvertrauen zu können."

"Der Schutz der Berufsgeheimnisträger dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte von Bürgern, Mandanten, Patienten und Informanten. Es geht um deren Sicherheit darauf, sich bestimmten Menschen rückhaltlos und unzensiert anvertrauen zu können", so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident, in Berlin. Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant müsse für Überwachungsmaßnahmen tabu sein. "Mit den Anzeigen weisen wir auf die Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre für jeden Einzelnen hin", so Kilger weiter. Er hoffe, dass sich die Vertreter der Politik der Argumentation des DAV anschlössen. Die Gesellschaft und der demokratisch verfasste Rechtsstaat seien auf Freiräume angewiesen.

Nochmals verweist der DAV auf eine gemeinsame Resolution mit dem Deutschen Journalisten-Verband und dem Hartmannbund vom 27. November 2008. Darin fordern die Vertreter aller betroffenen Berufsgruppen den Gesetzgeber auf, auch im Wege des Vermittlungsausschusses den absoluten Schutz aller Berufsgeheimnisträger herzustellen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 38/08 vom 15. Dezember 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52-1 49,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2008