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GRUNDGESETZ/092: Holzabsatzfondsgesetz ist verfassungswidrig (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 5. Juni 2009

Bundesverfassungsgericht: Holzabsatzfondsgesetz ist verfassungswidrig

DBV trägt wirtschaftsseitig getragene Folgeregelungen mit


Im Zuge einer bereits 2001 eingelegten Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit dem heute veröffentlichten Beschluss vom 12. Mai 2009 das Holzabsatzfondsgesetz mit dem Grundgesetz als unvereinbar und daher als nichtig beurteilt. Damit entfällt die Finanzierungsgrundlage für die zentrale Förderung des Absatzes und der Verwertung von Erzeugnissen der deutschen Forstwirtschaft und der Holzwirtschaft durch Erschließung und Pflege von Märkten im In- und Ausland.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bedauert diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes genauso wie die Entscheidung zum Absatzfondsgesetz vom 3. Februar 2009. Auch im Bereich der Forst- und Holzwirtschaft sind gemeinsame Anstrengungen im Rahmen einer zentralen Absatzförderung zur Stärkung des ökologischen und nachhaltigen Bau- und Werkstoffes Holz im Wettbewerb zu konkurrierenden Materialien unerlässlich. Dies können die in der Regel heterogenen und kleinteilig strukturierten Unternehmen der Holz- und Forstwirtschaft jeweils einzeln nicht schultern.

Im Vorfeld dieser Entscheidung haben Forst- und Holzwirtschaft intensiv darüber verhandelt, wirtschaftsgetragene Folgeregelungen zu finden. Der DBV wird sich intensiv in diese Beratungen einbringen, denn es gilt auch künftig für den Bau- und Werkstoff Holz im Wettbewerb gegenüber Beton und Stahl Marktchancen zu erhalten. Deutschland ist nicht zuletzt dank der Bauern ein waldreiches Land mit großen Holzvorräten, die es nachhaltig zu nutzen gilt, sowohl stofflich wie auch energetisch, sowohl innerhalb Deutschlands wie auch auf den internationalen Märkten.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Juni 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2009