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GRUNDGESETZ/133: Weisungsrecht - Deutscher Anwaltverein warnt vor "Demokratielücke" (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 5. August 2015

Weisungsrecht: DAV warnt vor "Demokratielücke"


Berlin (DAV). In der aktuellen Diskussion über die Weisungsbefugnis des Bundesjustizministers gegenüber der Bundesanwaltschaft lehnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine Abschaffung dieses Weisungsrechts ab. Einer solchen Abschaffung stehen verfassungsrechtliche Hindernisse entgegen. Die Staatsanwaltschaften bedürfen der parlamentarischen Kontrolle.

"Gemäß der Gewaltenteilung ist die Staatsanwaltschaft der Exekutive zuzurechnen und nicht der Judikative", so Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Als Bestandteil der Exekutive müsse die Staatsanwaltschaft den Weisungen der Landesjustizverwaltung unterliegen. Dies folge aus dem Grundsatz des demokratischen Rechtsstaates. "Wir dürfen nicht vergessen, die Exekutive wird dabei durch das Parlament kontrolliert", so Schellenberg weiter. Die Fachminister trügen die parlamentarische Verantwortung für ihre Ressourcen. "Andernfalls droht eine nicht zu akzeptierende "Demokratielücke", so der DAV-Präsident.

"Es muss jemand gegenüber dem Parlament die Verantwortung für Maßnahmen und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft tragen. Und dies sind die Justizminister", betont Schellenberg. Eine nicht weisungsgebundene Staatsanwaltschaft würde einen parlamentarisch nicht kontrollierten Teil der Exekutive darstellen. Dies ist dem System der parlamentarischen Demokratie fremd.

Eine Staatsanwaltschaft ist kein unabhängiges Gericht, sondern bedarf als Teil der Exekutive der Kontrolle. Andere Pläne würden zu einem Machtzuwachs bei gleichzeitigem Kontrollverlust führen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 30/15 vom 5. August 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. August 2015

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