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MELDUNG/065: Deutscher Anwaltverein fordert Kennzeichnungspflicht für Polizisten (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 27. Juli 2010

DAV fordert Kennzeichnungspflicht für Polizisten


Berlin (DAV). In Deutschland gibt es bis heute keine generelle und für alle Bereiche der Polizeiarbeit verbindliche Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete. Eine solche Kennzeichnung hilft aber, Polizisten im Falle rechtswidriger Übergriffe zu identifizieren. Die Polizei ist mit weit reichenden Befugnissen ausgestattet, deren Wahrnehmung für den betroffenen Bürger fast immer einen Eingriff in seine Grundrechte bedeuten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert daher die deutschlandweite Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete. Die Nachprüfbarkeit der Ausübung der Polizeibefugnisse ist notwendige Voraussetzung für einen Rechtsstaat. Überdies entspricht die Kennzeichnungspflicht dem Selbstverständnis einer Polizei in der modernen Gesellschaft, die sich als bürgernah versteht und den Bürgern offen, kommunikativ und transparent entgegen tritt.

"Die Identifizierung des einzelnen Polizisten ermöglicht einen effektiven Rechtsschutz von Bürgerinnen und Bürgern, die sich durch Maßnahmen von Polizeibediensteten in ihren Rechten verletzt sehen", sagte Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl, Vorsitzende des Ausschusses für Gefahrenabwehrrecht des DAV. Dadurch werde die Kontrolle und Sanktionierung des polizeilichen Handelns überhaupt erst ermöglicht.

"Eine Kennzeichnungspflicht trägt zur nachhaltigen Vertrauensbildung zwischen Bürgern und Polizei bei", so Sandkuhl. Dieses Vertrauen sei dann hergestellt, wenn klar sei, dass rechtswidrige Übergriffe nicht im Schutze der Anonymität begangen werden könnten und auch polizeiliches Handeln damit überprüfbar sei.

Dass es Anlass zu Kontrolle und Überprüfung der Handlungsweise der Polizei geben kann, vermerkt nicht zuletzt Amnesty International in ihrem jüngsten Deutschlandbericht "Täter unbekannt". Im Zuge von polizeilichen Einsätzen bei Demonstrationen und Großveranstaltungen werden immer wieder Vorwürfe von rechtswidrigen Übergriffen der Polizei auf Einzelne laut und die fehlende Identifizierung führt dazu, dass die strafrechtliche Sanktion unterbleiben muss.

Der DAV fordert die Innenminister der Länder jetzt auf, sich für eine gesetzliche Normierung der Ausweis- und Kennzeichnungspflicht von Polizeibediensteten einzusetzen.

Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht garantiert die individuelle Zurechenbarkeit staatlichen Handelns und trägt damit zur nachhaltigen Vertrauensbildung zwischen Bürgern und Polizei bei. Gerade in konfliktgeneigten Situationen, in denen von der Polizei auch Zwangsmittel eingesetzt werden können, sollte es auch im Interesse der Polizei selbst liegen, den Bürgern nicht als Teil einer anonymen Staatsmacht entgegenzutreten. Dieses konterkarierte nicht zuletzt ihre Bemühungen um Bürgernähe an anderer Stelle.

Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins finden Sie hier
http://anwaltverein.de/downloads/stellungnahmen/SN-10/SN-38-2010.pdf


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 21/10 vom 27. Juli 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
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Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juli 2010