Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

MELDUNG/338: Ebola ist kein Scherz - Einsatzkosten sind zu erstatten (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 13. Oktober 2014

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Ebola ist kein Scherz: Einsatzkosten sind zu erstatten



Berlin (DAV). Immer wieder kommt es vor, dass die Feuerwehr zu falschen Einsätzen gerufen wird. Hinter solchen Anrufen stecken manchmal schlechte Scherze. Jüngstes Beispiel dafür könnte ein Einsatz der Feuerwehr am Sonnabend in Berlin gewesen sein: Ein anonymer Anrufer hatte die Beamten zu einem Lokal gerufen: Einer der Gäste sei angeblich an Ebola erkrankt. Der Verdacht bestätigte sich nicht, die Feuerwehr vermutet einen böswilligen Streich. Doch "Scherzkekse" müssen mit Strafen rechnen und die Kosten ihrer Falschmeldungen selbst bezahlen. Das kann teuer werden, wie die Deutsche Anwaltauskunft erklärt.

Wegen des Verdachts auf Ebola räumte die Berliner Feuerwehr am Sonntagabend ein Lokal im Bezirk Wilmersdorf weiträumig ab. Ein anonymer Anrufer hatte sich gemeldet und berichtet, einer der Gäste sei an Ebola erkrankt. Die Feuerwehr rückte an, kurze Zeit später gaben die Beamten aber Entwarnung. Sie vermuten, dass es sich bei dem Anruf um einen böswilligen Scherz gehandelt hat. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen und der Anrufer identifiziert werden, droht ihm eine Strafanzeige. Außerdem muss er den Einsatz der Beamten bezahlen. "Der vermeintliche Scherzkeks wird sicher auch zur Kasse gebeten werden", erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. "Und zwar für den Einsatz der Feuerwehr und der Polizei."

Welche Kosten drohen bei Falschmeldungen?

Wer vorsätzlich die Feuerwehr ruft, weil er vermeintlich lustig sein will, muss mit hohen Kosten rechnen. In Berlin kostet der Einsatz eines Löschfahrzeuges zum Beispiel 4,70 Euro pro Minute. Für einen Kranwagen werden minütlich 11,70 Euro fällig. Da die Feuerwehr bei unklarer Gefahrenlage in der Regel gleich mehrere Fahrzeuge und Rettungskräfte in Bewegung setzt, kann ein bewusst ausgelöster falscher Alarm für den Verursacher enorme Kosten nach sich ziehen. Das gilt in der Regel auch, wenn Fehlalarm über eine Brandmeldeanlage ausgelöst wird. Die Frage des Kostenersatzes ist in den Feuerwehgesetzen der Bundesländer festgelegt und unterscheidet sich von Land zu Land leicht.


Lesen Sie mehr zum Thema:
http://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/752/wie-teuer-sind-falsche-einsaetze-der-feuerwehr/

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins:
www.anwaltauskunft.de

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 31/14 vom 13. Oktober 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2014