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MELDUNG/401: Kabinett lockert Baurecht für Flüchtlingsunterkünfte (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Berlin, 29. September 2015

Kabinett lockert Baurecht für Flüchtlingsunterkünfte


Das Bundeskabinett hat heute als Teil des Gesetzentwurfs zur Asylverfahrensbeschleunigung auch Änderungen im Bauplanungsrecht beschlossen. Damit wird die Unterbringung von Flüchtlingen in winterfesten Quartieren beschleunigt. Mit dem Gesetzespaket erhalten die Länder und Kommunen sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen.

Barbara Hendricks: "An bauplanungsrechtlichen Vorgaben soll kein Vorhaben scheitern, das eine vernünftige und sichere Unterbringungslösung darstellt. Mit der Änderung des Bauplanungsrechts wollen wir Länder und Kommunen gezielt unterstützen. Dazu werden wir die Errichtung oder Nutzung von Flüchtlingsunterkünften in Innen- und Außenbereich befristet erleichtern. Wir reagieren mit dem Gesetz auf den akuten Bedarf in der derzeitigen Situation."

Die jetzt beschlossenen Änderungen des Baurechts sehen vor, dass mobile Behelfsunterkünfte grundsätzlich in allen Baugebieten und im Außenbereich befristet auf drei Jahre zugelassen werden können. Die Umnutzung bestehender Gebäude wird in allen Baugebieten, im nicht beplanten Innenbereich und im Außenbereich deutlich erleichtert. Für reine Wohngebiete und andere Baugebiete, in denen Flüchtlingsunterkünfte bislang nur ausnahmsweise zugelassen waren, sollen nun Genehmigungen in der Regel erteilt werden können. Wenn mit diesen Erleichterungen dringend benötigte Unterkünfte nicht rechtzeitig beschafft werden können, kann in erforderlichem Umfang auch ganz umfassend vom Bauplanungsrecht abgewichen werden. Die städtebaulichen Grundsätze und Ziele des Baugesetzbuchs sollen aber fortgelten. So sind z. B. öffentliche Belange, insbesondere auch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, zu wahren.

Das Bundeskabinett hat heute auch punktuelle Erleichterungen bei den energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung an Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte beschlossen. Diese sind bis Ende 2018 befristet und sollen ebenfalls eine beschleunigte Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen.

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Quelle:
Pressedienst Nr. 239/15 vom 29.09.2015
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
Arbeitgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
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E-Mail: service@bmub.bund.de
Internet: www.bmub.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2015

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