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MELDUNG/475: Drohnen sind für Privatleute ein rechtliches Risiko (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 7. Dezember 2016

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Drohnen sind für Privatleute ein rechtliches Risiko

Wer Multikopter zu Weihnachten verschenkt, sollte die Vorschriften kennen


Berlin (DAV). Zu Tausenden werden in diesem Jahr Drohnen unter dem Weihnachtsbaum liegen. Doch der Betrieb solcher Fluggeräte birgt für Privatleute ein hohes rechtliches Risiko, warnt die Deutsche Anwaltauskunft. "Die wenigsten Hobbypiloten wissen zum Beispiel, dass sie eine spezielle Haftpflichtversicherung brauchen", erklärt Swen Walentowski. Außerdem darf ein sogenannter Multikopter auch nur dort starten und landen, wo es der Grundstückseigentümer erlaubt.

Der Gesetzgeber will die geltenden Flugbestimmungen drastisch verschärfen. Grund sind die zahlreichen Beinahe-Unfälle im Luftraum zum Beispiel mit Flugzeugen. "Derzeit wird das Gesetz noch formuliert, aber ein eigener Führerschein könnte für Drohnenpiloten Vorschrift werden", erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Also: Vorsicht beim Kauf und beim Betrieb von Multikoptern bzw. Drohnen.

Weitere Informationen über Drohnen und die rechtlichen Bedingungen ihres Betriebs finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Rechtsportal Deutsche Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 47/16 vom 7. Dezember 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Dezember 2016

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