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MELDUNG/522: Colonia Dignidad - zur Entscheidung des Landgerichts Krefeld (ECCHR)


European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Pressemitteilung vom 14. August 2017

Colonia Dignidad: Entscheidung des Landgerichts Krefeld über die Urteilsvollstreckung in Sachen Hartmut Hopp


Berlin, 14. August 2017 - Das ECCHR begrüßt die überfällige Entscheidung der zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Krefeld vom heutigen Tage, das Urteil chilenischer Gerichte gegen Hartmut Hopp in Deutschland zu vollstrecken.

Damit leistet die deutsche Justiz eine erste minimale Unterstützung der chilenischen Justiz in der Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad, insbesondere der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen.

Wolfgang Kaleck, ECCHR-Generalsekretär, sagt hierzu: "Die Staatsanwaltschaft Krefeld muss jetzt auch das separate Ermittlungsverfahren gegen Hartmut Hopp verstärkt fortführen. Neben den Taten innerhalb der Colonia Dignidad geht es um seine Rolle als Kontaktperson zum chilenischen Geheimdienst DINA während der Militärdiktatur." Folterungen und das Verschwindenlassen von Oppositionellen fanden auch auf dem Gelände der Colonia Dignidad statt.

ECCHR-Kooperationsanwältin Petra Isabel Schlagenhauf kommentiert: "Die Entscheidung des Landgerichts Krefeld gegen Hartmut Hopp wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch in der Colonia Dignidad begrüße ich sehr. Sie lässt darauf hoffen, dass in diesem Teilbereich der in der Colonia Dignidad begangenen Verbrechen die Aussicht für die Opfer besteht, dass Gerechtigkeit geschieht. Sie bestätigt außerdem, dass die Verurteilung von Hartmut Hopp in Chile in einem rechtsstaatlichen Verfahren erfolgt ist."

Hartmut Hopp hat sich bereits der chilenischen Justiz durch Flucht entzogen. Angesichts dessen, dass Hartmut Hopp eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren droht, muss die zuständige Staatsanwaltschaft eine mögliche Flucht von Hartmut Hopp verhindern.

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Quelle:
European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
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E-Mail: info@ecchr.eu,
Internet: www.ecchr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2017

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