Schattenblick → INFOPOOL → RECHT → FAKTEN


MELDUNG/523: Automatisiertes und vernetztes Fahren - Rechtliches Neuland (idw)


Technische Universität Berlin - 22.08.2017

TU Berlin: Rechtliches Neuland

Eine Studie beschäftigt sich mit den komplexen juristischen Fragen, die das automatisierte und vernetzte Fahren aufwirft


Die Transformation des Verkehrs durch Automatisierung und Vernetzung ist in aller Munde und wird begleitet von verheißungsvollen Zukunftsperspektiven. Deutschland hat sich dabei hohe Ziele gesetzt - Leitanbieter bleiben, Leitmarkt werden, Regelbetrieb einleiten.

Das automatisierte und vernetzte Fahren wirft viele rechtliche Fragen auf. Das Fachgebiet Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht der TU Berlin unter Leitung von Prof. Dr. Dr. Jürgen Ensthaler hat den Zuschlag für eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geförderte zwölfmonatige wissenschaftliche Studie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für automatisierte und vernetzte Verkehrssysteme erhalten.

Die Studie untergliedert sich thematisch in vier Komplexe, die in besonderem Maße mit der technologischen Entwicklung in Verbindung stehen:

In Komplex 1 liegt der Fokus auf rechtlichen Problemen, die die weitere Entwicklung bereits gegenwärtig behindern. Dies betrifft vor allem den Bereich sogenannter standardessentieller Patente, also Schlüsselpatente auf fundamentale Techniken, und den Aspekt der fairen, vernünftigen und diskriminierungsfreien Lizenzbedingungen (fair, reasonable and non-discriminatory, FRAND) dafür.

In Komplex 2 sind Zulassungsfragen und Standards zu untersuchen. Dabei sind insbesondere Sicherheitsanforderungen an die "Bauart" neuer Systeme zu stellen, da eine Überwachung durch die Fahrerin oder den Fahrer entfällt. Zu entwickeln ist hier ein neues Zulassungsrecht inklusive innovativer Infrastrukturmaßnahmen.

Darüber hinaus erfordert die zunehmende Vernetzung von Fahrzeugen untereinander und die Einbindung von intelligenter Infrastruktur die Untersuchung von Haftungsregelungen. Der Zusammenhang von Halter-, Produkt- und Infrastrukturhaftung muss neu justiert werden; diesen Herausforderungen widmet sich Komplex 3.

Der Komplex 4 befasst sich mit datenrechtlichen Erwägungen. Neben der Frage, wem die übermittelten Daten gehören (Datenhoheit), ist die Handhabung der nun auch in einem Auto eingebauten Blackbox zu prüfen (Datenschutz) und ein Schutz vor Hackerangriffen (Datensicherheit) zu schaffen.

Schließlich soll bei der Bearbeitung dieser Aufgabenbereiche untersucht werden, inwieweit aus dem Anwendungsbereich Industrie 4.0 allgemeine Grundbedingungen für vernetzte und automatisierte Systeme generell abgeleitet werden können.

Informationen zum Fachgebiet finden Sie unter:
http://www.wir.tu-berlin.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution52

*

Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Technische Universität Berlin, Stefanie Terp, 22.08.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. August 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang